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Ausnahme für Hopp! Milliardär umgeht 50+1-Regel

  • Aktualisiert: 18.12.2014
  • 18:13 Uhr
  • SID
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© SID-SID-PIXATHLON
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Dank der sogenannten 50+1-Regel darf in der Bundesliga keine Privatperson die Stimmenmehrheit bei einem Verein besitzen. In Hoffenheim macht die DFL jetzt jedoch eine Ausnahme.

München - Ein Scheich als Klub-Boss beim FC Bayern, ein Öl-Milliardär als Chef von Borussia Dortmund - alles unvorstellbar! Der Grund: Die 50+1-Regel. In der Bundesliga ist es einer Privatperson oder einem Unternehmen nicht erlaubt, mehr als 49 Prozent der Anteile an einem Verein zu halten.

Doch jetzt gibt es eine Ausnahme! Dietmar Hopp darf am 1. Juli 2015 die Mehrheitsanteile bei 1899 Hoffenheim übernehmen. Warum geht das? Und wieso stimmte die DFL der Ausnahmeregelung zu? ran.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Was ist passiert?

Bei einer Mitgliederversammlung Anfang Dezember beschäftigte sich die DFL mit dem Thema 50+1-Regel. Der Grund: Vor längerer Zeit hatte Hannover-Präsident Martin Kind gegen die Regel geklagt, jetzt befasste sich die Liga nochmal damit. Dabei ging es vor allem um Ausnahmen. In der Satzung wurden anschließen einige Sonderregelungen festgehalten.

Warum ist Hopp eine Ausnahme?

Eine Ausnahme liegt dann vor, "wenn ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat."

Das trifft auf den 74-Jährigen zu. Genau genommen seit 1989 unterstützt er seinen Heimatverein und hat laut Schätzungen rund 350 Millionen Euro in den Aufstieg des Dorfvereins investiert. Spieler, Stadien, Nachwuchsarbeit - ohne Hopp wäre das nicht möglich gewesen.

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Was bedeutet die Ausnahme?

Ab Juli 2015 wird der starke Mann von Hoffenheim wohl auch auf dem Papier der Chef. Dank der Ausnahmeregelung kann Hopp dem Verein weitere Anteile abkaufen und sich so die Stimmenmehrheit sichern. Je nachdem wie viele Anteile er hält, könnte er bei Kernfragen "alleine" über die Zukunft des Vereins entscheiden.

Kann die Ausnahme noch verhindert werden?

Nur noch das DFB-Präsidium kann die Ausnahme verhindern. Nach dem DFL-Beschluss liegt dort die letzte Entscheidung. Stimmt das Präsidium zu, ist die Ausnahmeregelung für Hopp beschlossen.

Der 74-Jährige selbst zeigte sich erfreut über die "Sonderbehandlung" seitens der DFL. Die Ausnahme "erleichtere es, das vielfältige sportliche und finanzielle Engagement auf den langjährigen substantiellen Erhalt der TSG und weitere Erfolge auszurichten."

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Ist die Tür jetzt offen für ausländische Investoren?

Nein, Scheichs oder Öl-Milliardäre werden aufgrund der weiter bestehenden "50+1-Regel" kurzfristig keine Bundesliga-Vereine übernehmen können. Im Falle von Dietmar Hopp greift die Ausnahmeregelung, die besagt, dass ein Konzern (wie bei Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg) oder ein Einzel-Unternehmer die Mehrheit eines Vereins übernehmen darf, sofern er sich seit mehr als 20 Jahren für den Klub engagiert hat. So wird Martin Kind voraussichtlich 2017 die Mehrheit bei Hannover 96 übernehmen.


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