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Bundesliga

Ehemaliger Gladbach-Vorsänger muss drei Jahre in Haft

  • Aktualisiert: 08.12.2016
  • 17:28 Uhr
  • SID
Article Image Media
© FIROFIROSID
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Der ehemalige Vorsänger der Ultras von Borussia Mönchengladbach ist wegen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Mönchengladbach - Der ehemalige Vorsänger der Ultras von Borussia Mönchengladbach ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Das bestätigte das Landgericht Mönchengladbach dem "SID". Der bis dahin unbescholtene 29-Jährige hatte vor dem Heimspiel der Borussia gegen Darmstadt 98 am 20. Dezember 2015 einen anderen Gladbach-Fan mit einem Tritt lebensgefährlich verletzt.

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Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft

Der Tatbestand des versuchten Totschlags konnte nicht bewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor vier Jahre Haft für den Mann gefordert. Der 29-Jährige war bis zu dem Vorfall für die Koordination der Gesänge in der Nordkurve des Borussia-Parks verantwortlich und unter anderem im Vorstand des Mönchengladbacher Fanprojektes aktiv.

Nach Angaben von Zeugen hatte der Mann gegen den Kopf seines Opfers getreten, das ihn zuvor Bier über die Kleidung geschüttet hatte.

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