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"Das richtige Signal"

Polizeigewerkschaft lobt BGH-Urteil

  • Aktualisiert: 26.09.2016
  • 14:18 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID-Carl Recine
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Die DPolG hat das BGH-Urteil gelobt, wonach Fußballklubs künftig Fans unter anderem für das Zünden von Knallkörpern in Regress nehmen können.

Berlin - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil des Bundesgerichtshof vom vergangenen Donnerstag gelobt, wonach Fußballklubs künftig Fans unter anderem für das Zünden von Knallkörpern in Regress nehmen können. "Das ist das richtige Signal an rücksichtslos handelnde Fußballfans, endlich mit dem gefährlichen Unfug aufzuhören", erklärte der DpolG-Bundesvorsitzende Ernst G. Walter.

Allerdings wünsche er sich "ein solches Urteil auch gegen gewalttätige Fans, die bei der An- oder Abreise Sachen zerstören oder beschädigen und unbeteiligte Menschen oder Polizeibeamte verletzen", führte Walter aus: "Und ich wünsche mir vor allem ein noch konsequenteres Vorgehen der Vereine gegen solche Straftäter, die derzeit immer noch in die Stadien gelassen werden".

Dabei sieht der er auch die Vereine in der Pflicht: "Stadionverbote müssen sowohl bei Heimspielen als auch bei Auswärtsspielen zu 100 Prozent durchgesetzt, und Zugangskontrollen müssen professioneller durchgeführt werden." Dies könne nur gelingen, wenn das Sicherheitspersonal besser qualifiziert und personell verstärkt werde, so Walter.

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