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Rauball: Bremer Alleingang mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar

  • Aktualisiert: 22.07.2014
  • 14:48 Uhr
  • SID
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© SID-SID-PIXATHLON
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Der Ligaverband hat mit großem Unverständnis auf die Entscheidung des Bremer Senats zur Bezahlung von Polizeieinsätzen bei Fußballspielen reagiert.

Frankfurt/Main - Der Ligaverband der 36 Profiklubs hat mit großem Unverständnis auf die Entscheidung des Bremer Senats zur Bezahlung von Polizeieinsätzen bei Fußballspielen reagiert. "Der Bremer Alleingang ist mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist unabhängig von der Kassenlage der öffentlichen Haushalte allein Aufgabe des Staates, zumal Fußball-Vereine und -Verbände keinesfalls Verursacher oder Veranlasser von Gewalt sind", sagte Reinhard Rauball.

Der Liga-Präsident behielt sich juristische Schritte vor. "Falls Bremen diesen Weg beschreitet, wird der Ligaverband daher in Abstimmung mit dem SV Werder Bremen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen", so Rauball.

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Rauball: "Willkürliche Belastung Einzelner"

Die Bremer Landesregierung will die Deutsche Fußball Liga (DFL) noch in diesem Jahr an den Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen im Weserstadion trotz massiver Kritik aus Politik und Sport beteiligen. 

"Das Bremer Anliegen kommt einer Blanko-Vollmacht zur willkürlichen Belastung Einzelner gleich. Augenscheinlich geht es nicht in erster Linie darum, Probleme zu lösen, sondern Haushaltslöcher zu stopfen. Die mit der Innenministerkonferenz vereinbarten und zu großen Teilen bereits umgesetzten Maßnahmen des Fußballs zur Prävention und Einzeltäter-Aufklärung werden völlig ignoriert. Offensichtlich wird ein jahrelanger Rechtsstreit in Kauf genommen, ohne die politischen, sportpolitischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu erkennen", sagte Rauball. "Im Übrigen ist es Augenwischerei, wenn angeblich nur Ligaverband und DFL für die Bremer Forderung herangezogen werden sollen und nicht der SV Werder als Sympathie-Träger der Stadt.


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