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VfL Osnabrück verzichtet auf Einspruch gegen Spielwertung zugunsten von RB Leipzig

  • Aktualisiert: 14.08.2015
  • 15:34 Uhr
  • SID
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© imago/foto2press
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Drittligist VfL Osnabrück hat auf das Einlegen eines Einspruchs gegen die Wertung des abgebrochenen Skandal-Spiels im DFB-Pokal gegen den Zweitligisten RB Leipzig verzichtet.

München - Drittligist VfL Osnabrück hat auf das Einlegen eines Einspruchs gegen die Wertung des abgebrochenen Skandal-Spiels im DFB-Pokal gegen den Zweitligisten RB Leipzig verzichtet. "Im Interesse des Sports werden wir auf Einlegung rechtlicher Mittel verzichten", sagte Geschäftsführer Jürgen Wehlend am Freitagnachmittag auf einer Pressekonferenz.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte am Freitagvormittag entschieden, das Spiel vom vergangenen Montag 2:0 für die Sachsen zu werten. Osnabrück, das zum Zeitpunkt des Abbruchs in der 71. Minute 1:0 geführt hatte, ist damit ausgeschieden.

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Kein juristisches Nachspiel

Damit bleibt dem deutschen Fußball ein juristisches Nachspiel erspart, von dem auch die für Freitagabend geplante Auslosung der zweiten Runde in München betroffen gewesen wäre.

Ausdrücklich betreffe der Verzicht "nicht die sportrechtliche Strafe, da der DFB das Verfahren noch nicht eingeleitet hat", führte Wehlend aus: "Nach der Rechts- und Verfahrensordnung muss sich der VfL das Verhalten seiner Zuschauer anrechnen lassen und haftet für das Verhalten seiner Zuschauer. Diese Verantwortung übernehmen wir".

Die Partie wurde abgebrochen, weil Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) von einem aus dem VfL-Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden war. Er erlitt dabei eine leichte Gehirnerschütterung.


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