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DFB-Bundesgericht reduziert Geldstrafe für Erfurt

  • Aktualisiert: 20.04.2015
  • 18:32 Uhr
  • SID
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© SID-SID-ROT-WEIß ERFURT
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe für Drittligist Rot-Weiß Erfurt von 20.000 auf 15.000 Euro reduziert.

Erfurt - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe für Drittligist Rot-Weiß Erfurt von 20.000 auf 15.000 Euro reduziert. Damit änderte das Gremium in Frankfurt das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. Januar 2015. 

Geahndet wurde das Abbrennen von Pyrotechnik auf den Rängen während des Freundschaftsspiels gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen (0:1) am 8. Oktober 2014. 

"Zentraler Vorwurf an Rot-Weiß Erfurt ist, dass der Verein den DFB im Vorfeld des Spieles bewusst nicht über den geplanten Einsatz von Pyrotechnik informiert und absichtlich einen Genehmigungsantrag unterlassen hat – wohl wissend, dass Pyrotechnik seitens des DFB nie genehmigungsfähig gewesen wäre", sagte der Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts Achim Späth: "Weil der Verein sein Fehlverhalten jedoch während der Beweisaufnahme vor dem DFB-Bundesgericht einräumte, wirkte sich das entsprechend mildernd auf das Strafmaß aus."


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