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Geldstrafe und Auflagen für den 1. FC Magdeburg

  • Aktualisiert: 18.07.2017
  • 15:23 Uhr
  • SID
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© 1. FC MAGDEBURG1. FC MAGDEBURGSID
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Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Magdeburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hart bestraft.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hart bestraft. Der Drittligist muss neben einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro in der am kommenden Wochenende beginnenden Saison auch mehrere Auflagen einhalten. Der Klub kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Unter anderem darf der FCM Eintrittskarten zu Auswärtsspielen in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Zudem muss der Verein bei Auswärtsspielen mindestens sechs eigene Ordner und darüber hinaus zwei Fanbetreuer einsetzen. Zurückzuführen sind die Strafen auf Vergehen der Fans rund um die Ligapartien beim MSV Duisburg im Februar und beim VfR Aalen im Mai.

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