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Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Zwickau

  • Aktualisiert: 01.12.2016
  • 18:17 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Das Sportgericht (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe belegt.

Frankfurt/Main - Rassistische Äußerungen und Pyrotechnik: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Zudem muss der Klub ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. 

"Der DFB duldet keine rassistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen auf seinen Sportplätzen und tritt diesen entschieden entgegen", sagte Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. "Dazu hat sich auch der FSV Zwickau in der Verhandlung ganz klar bekannt und die Verantwortung für das Fehlverhalten einiger seiner Zuschauer übernommen. Das hat ganz erheblich zur Strafmilderung beigetragen." 

Spieler Shawn Maurice Barry vom FSV Frankfurt hatte angegeben, während des Punktspiels in Zwickau am 22. Oktober von Zwickauer Zuschauern rassistisch beleidigt worden zu sein. Der Aufsteiger räumte die Vorwürfe in der mündlichen Verhandlung ein und entschuldigte sich. Hinzu kam das Abbrennen von Pyrotechnik während des Spiels beim VfR Aalen am 28. Oktober, ebenfalls durch Zwickauer Zuschauer.

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