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Auswahlverfahren zur EM 2024: 14 Städte im Rennen

  • Aktualisiert: 19.05.2017
  • 15:24 Uhr
  • SID
Article Image Media
© AFPSIDGIUSEPPE CACACE
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Der DFB wird seine zehn Spielorte für die Bewerbung um die Ausrichtung der EM-Endrunde 2024 nach einem detaillierten Auswahlverfahren benennen.

Frankfurt/Main - Stadionkapazität, Sicherheit, Standort: Der DFB wird seine zehn Spielorte für die Bewerbung um die Ausrichtung der EM-Endrunde 2024 nach einem detaillierten Auswahlverfahren benennen. Das teilte der Verband am Freitag mit und stellte klar, dass das dafür zuständige Bewerbungskomitee seine Empfehlung anhand "klar definierter und transparent nachvollziehbarer Kriterien" geben wird.

"Ein strukturiertes, faires Verfahren, das allen Ansprüchen an Good Governance entspricht, soll die Basis unserer Bewerbung sein", sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel: "Die UEFA stellt vielfältige Anforderungen an die Bewerber. Jeder davon soll am Ende wissen, warum die Entscheidung für ihn gefallen ist oder warum er eben nicht berücksichtigt werden konnte."

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14 Städte im Rennen

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Derzeit sind 14 Städte im Rennen um die zehn Standorte. Die Kandidaten müssen bis zum 10. Juli ihre vollständigen Unterlagen für das nationale Bewerbungsverfahren einreichen. Dabei handelt es sich um Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mönchengladbach, München, Nürnberg und Stuttgart. Gleichzeitig teilte der DFB mit, sich doch nicht mit Stuttgart für die Austragung des Europa-League-Finals 2019 zu bewerben.

Die Entscheidung über den EM-Ausrichter fällt im September 2018. Einziger Konkurrent Deutschlands ist die Türkei. Der DFB wird am 15. September entscheiden, mit welchen zehn Arenen das Turnier ausgerichtet werden soll. 

Um die geeigneten Städte bzw. Stadien zu wählen, hatte der DFB bereits beschlossen, die von der UEFA geforderte Netto-Sitzplatzkapazität in der Kategorie I von mindestens 50.000 auf mindestens 60.000 anzuheben. Zudem wird es eine regionale Einteilung geben, um EM-Spiele in ganz Deutschland zu ermöglichen. In jeder der vier Zonen werden mindestens einer und maximal vier Bewerber sein.

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