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Belgisches Gericht: Diarra erhält Entschädigung von FIFA und KBFV

  • Aktualisiert: 20.01.2017
  • 20:46 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Lassana Diarra hat in erster Instanz das Recht auf zunächst 60.001 Euro Schadenersatz durch die FIFA und den KBFV zugesprochen bekommen.

Brüssel - Der französische Fußball-Nationalspieler Lassana Diarra hat in erster Instanz das Recht auf zunächst 60.001 Euro Schadenersatz durch den Weltverband FIFA und den belgischen Verband KBFV zugesprochen bekommen. Ein belgisches Handelsgericht gab der Klage des 31-Jährigen statt, wonach ihm Entschädigung für Gehaltsausfälle in Höhe von insgesamt sechs Millionen Euro wegen eines geplatzten Wechsels zum belgischen Erstligisten RSC Charleroi zustehen.

Laut dem Urteil haben FIFA und KBFV gegen das EU-Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen. Die Verbände hatten im Frühjahr 2015 angekündigt, dass sich jeder Klub, der Diarra verpflichtet, an der gegen den Mittelfeldspieler wegen eines Vertragsbruchs verhängten Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen beteiligen müsse. Daraufhin hatte Charleroi sich entschlossen, die Abwicklung eines bereits ausgehandelten Vertrags mit Diarra nicht abzuschließen.

Diarra hatte 2014 bei seinem damaligen Klub Lokomotive Moskau nach einem Streit mit Trainer Leonid Kuchuk die Teilnahme am Trainingsbetrieb verweigert und den Verein trotz eines gültigen Vierjahresvertrags nach nur einem Jahr verlassen. Die FIFA verhängte daraufhin eine empfindliche Geldstrafe gegen den Franzosen, die der Internationale Sportgerichtshof CAS später bestätigte. Diarra blieb in der Saison 2014/15 ohne Verein und schloss sich erst im Sommer 2015 wieder Olympique Marseille an.

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