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Einigung wieder geplatzt: Urteil im Fall Hans zu späterem Zeitpunkt

  • Aktualisiert: 26.07.2016
  • 18:22 Uhr
  • SID
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Eine Einigung zwischen dem DFB und seinem früheren Vize-Generalsekretär Stefan Hans vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist erneut geplatzt.

Frankfurt/Main - Eine Einigung zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinem früheren Vize-Generalsekretär Stefan Hans vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist am Dienstag erneut geplatzt. Zwar stimmte der DFB dem Vorschlag der vorsitzenden Richterin Ursula Schmidt zu, Hans eine Abfindung in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro und zusätzlich das bis zum 31. Dezember 2016 noch zustehende Gehalt in Höhe von 350.000 Euro zu zahlen. Die Gegenpartei war damit aber nicht vollständig zufrieden.

"Der Vorschlag lag weit über dem, was intern beim DFB diskutiert wurde. Aber wir haben ein großes Interesse, eine Lösung herbeizuführen", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch: "Es war unser Bestreben, dass die Sache vernünftig zu Ende gebracht wird."

Dies wird nun zu einem noch nicht geklärten Zeitpunkt geschehen. Wahrscheinlich ist, dass ein Termin für die Urteilsverkündung im Laufe des Abends veröffentlicht wird.

Verhandelt wurde die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung seitens des DFB Mitte November 2015 als Folge der Affäre um die Vergabe der WM 2006, gegen die sich Hans zur Wehr setzte. Dass sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, war durchaus möglich - schließlich war eine Mediation ("Vermittlung") am 23. Juni gescheitert.

Der langjährige DFB-Mitarbeiter Hans war angeblich im Archiv des Verbandes auf ein brisantes Dokument gestoßen. Das auf den 2. Juli 2000 (vier Tage vor der Vergabe der WM 2006) datierte Schriftstück, unterschrieben von WM-Organisationsboss Franz Beckenbauer und dem früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, beinhaltete erhebliche Zusagen an Warner. Hans wurde seitens des DFB vorgeworfen, seine Vorgesetzten nicht umgehend über den Fund informiert zu haben.

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