• Darts
  • Tennis
  • Alle Sportarten

Anzeige
Anzeige

"Anrüchig": Auch Kretzschmar verurteilt WM-Wildcard für deutsche Handballer

  • Aktualisiert: 15.07.2014
  • 12:42 Uhr
  • SID
Article Image Media
© SID-SID-PIXATHLON
Anzeige

Nach dem früheren Welthandballer Daniel Stephan hat auch Stefan Kretzschmar die nachträgliche WM-Wildcard für die deutsche Nationalmannschaft verurteilt.

Hamburg (SID) - Nach dem früheren Welthandballer Daniel Stephan hat auch Stefan Kretzschmar die nachträgliche WM-Wildcard für die deutsche Nationalmannschaft verurteilt. "Es bleibt ein fader Beigeschmack", schrieb der frühere Nationalspieler in seiner Kolumne auf Sport1.de und bezeichnete die Entscheidung des Weltverbandes IHF als "anrüchig". Trotz sportlich verpasster Qualifikation hatte Deutschland noch ein Ticket für die Weltmeisterschaft 2015 in Katar erhalten.

"In großen Sportarten wie Fußball, Handball und Basketball sind die Vereine und Verbände mittlerweile Wirtschaftsunternehmen. In vielen Bereichen kann man es daher darauf reduzieren, dass es nur noch ums Geld geht", sagte Kretzschmar und schloss sich damit der scharfen Kritik seines früheren Nationalmannschaftskollegen Daniel Stephan an. Dieser hatte die nachträgliche Startberechtigung für das DHB-Team als "Lex Deutschland" bezeichnet.

"Die IHF braucht Deutschland und hat nun einen äußerst fragwürdigen Weg gefunden", sagte Stephan dem SID. Deutschland erhält bei dem Turnier vom 15. Januar bis 1. Februar 2015 den Startplatz von Ozeanien. Die IHF hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass es gegenwärtig keinen vom Weltverband anerkannten Kontinentalverband Ozeanien gebe. 

Leidtragender der umstrittenen Entscheidung ist Australien. Nach zuletzt sechs WM-Teilnahmen in Folge wurde den Aussies trotz erfolgreicher Qualifikation gegen Neuseeland die Startberechtigung wieder entzogen. Der australische Handball-Verband HA hatte daraufhin mit eindringlichen Worten an die IHF appelliert und versucht, auf diplomatischem Weg noch eine einvernehmliche Lösung zu finden - bislang ohne Erfolg.


© 2024 Seven.One Entertainment Group