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Handballer Kraus wegen möglichen Verstoßes gegen NADA-Code vorläufig suspendiert

  • Aktualisiert: 23.07.2014
  • 18:25 Uhr
  • SID
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Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat gegen Nationalspieler Michael Kraus ein verbandsinternes Disziplinarverfahren eingeleitet.

Köln (SID) - Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) hat gegen Nationalspieler Michael Kraus ein verbandsinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Dem Weltmeister von 2007 wird vorgeworfen, drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse binnen 18 Monaten begangen zu haben. Kraus wurde unabhängig von einer späteren Entscheidung über eine Sperre mit sofortiger Wirkung vorläufig suspendiert. Das teilte der DHB am Mittwochabend mit.

Der 30-Jährige steht Bundesligist Frisch Auf Göppingen damit in der Vorbereitung auf die neue Saison bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Grundlage für die Ermittlungen sind ein möglicher Verstoß gegen Artikel 2.4. des Codes der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und das Anti-Doping-Reglement des DHB.

"Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein. Unsere Anti-Doping-Kommission wird den Fall im weiteren Verfahren konsequent und auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DHB beurteilen", sagte DHB-Präsident Bernhard Bauer: "Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es sich bei Michael Kraus nicht um eine positive Dopingkontrolle, sondern um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse handelt. Leider muss ich dabei aber auch feststellen, dass Michael noch immer nicht richtig erwachsen ist – er muss lernen, solche Nachlässigkeiten zu vermeiden."

Wenig begeistert reagierten die Göppinger auf die Nachricht. "Die vorläufige Suspendierung von Michael Kraus ist in unserer Saisonvorbereitung ein empfindlicher Rückschlag, aber wir akzeptieren diese, auch wenn Mimi in der Vergangenheit nachweislich mehrfach negativ getestet wurde und es sich ausschließlich um formale Verstöße gegen das Meldeverfahren handelt", sagte Geschäftsführer Gerd Hofele: "Wir haben neben der Gesamtverantwortung gegenüber unserem Klub auch eine soziale Verantwortung gegenüber unserem Spieler. Wir erwarten in den nächsten Wochen die Entscheidung in dieser Sache und leiten daraus unsere weitere Vorgehensweise ab."

Als Nationalspieler zählt Kraus zum Nationalen Testpool der NADA. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben. Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.

Die Anti-Doping-Kommission wird nun – voraussichtlich ebenfalls im schriftlichen Verfahren – über die Dauer einer Sperre entscheiden. Die seit vergangenen Montag laufende vorläufige Suspendierung wird auf die Dauer der Sperre angerechnet.


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