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Tennis: Scharapowa darf auf French-Open-Wildcard hoffen

  • Aktualisiert: 03.03.2017
  • 18:25 Uhr
  • SID
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Die russische Dopingsünderin Maria Scharapowa darf auf eine Teilnahme an den French Open (28. Mai bis 11. Juni) hoffen.

Paris - Die russische Dopingsünderin Maria Scharapowa darf auf eine Teilnahme an den French Open (28. Mai bis 11. Juni) hoffen. Nachdem sich die Organisatoren am Donnerstag zögerlich bezüglich einer möglichen Wildcard für die fünfmalige Grand-Slam-Siegerin geäußert hatten, kündigte Bernard Giudicelli, der neu gewählte Präsident des französischen Verbandes FFT, nun Gespräche mit Scharapowa an.

"Wir werden uns mit Frau Scharapowa treffen, ihre Argumente anhören, anschließend mit Turnierdirektor Guy Forget sprechen und dann eine Entscheidung fällen", sagte Giudicelli der französischen Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatte er sich eher abgeneigt gezeigt, Scharapowa für das diesjährige Turnier eine Wildcard auszustellen.

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Scharapowa-Comeback in Stuttgart

"Integrität ist einer unserer wichtigsten Punkte. Wir können nicht einerseits unsere Investitionen im Anti-Doping-Kampf erhöhen und andererseits Frau Scharapowa einladen", hatte Giudicelli am Donnerstag gesagt und gleichzeitig betont, dass eine endgültige Entscheidung diesbezüglich noch nicht gefallen sei.

Sollte die French-Open-Siegerin von 2012 und 2014 keine Wildcard erhalten, müsste sie vorab in der Qualifikation antreten, um am wichtigsten Sandplatzturnier der Welt teilzunehmen. Um es in die Qualifikation zu schaffen, müsste sie jedoch zuerst Weltranglistenpunkte sammeln. Ihr Comeback nach Ablauf ihrer Dopingsperre gibt "La Schara" beim WTA-Turnier Ende April in Stuttgart.

Positiv auf Meldonium getestet

Für Stuttgart und die Turniere in Madrid (ab 8. Mai) und Rom (ab 15. Mai) hatte Scharapowa Wildcards erhalten. Nach Ablauf ihrer 15-monatigen Sperre wird sie somit bei drei erstklassig besetzten Sandplatzturnieren antreten, obwohl sie in der Weltrangliste nicht mehr geführt wird.

Scharapowa war am 26. Januar 2016 während der Australian Open in Melbourne positiv auf die seit Jahresbeginn verbotene Substanz Meldonium getestet worden. Dies hatte sie auf einer Pressekonferenz am 7. März öffentlich gemacht.

Rund drei Monate später war die frühere Weltranglistenerste vom Weltverband ITF rückwirkend für zwei Jahre gesperrt worden, woraufhin sie fristgerecht Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einlegte. Sie hatte argumentiert, nicht vom Verbot gewusst zu haben. Der CAS reduzierte die Sperre dann auf 15 Monate, die am Tag des Turnierbeginns in Stuttgart abläuft.


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