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Gesperrter Bobpilot Machata legt wie erwartet Einspruch ein

  • Aktualisiert: 12.03.2014
  • 12:02 Uhr
  • SID
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© SID-SID-AFP
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Bobpilot Manuel Machata hat in der Kufen-Affäre wie erwartet Einspruch gegen seine einjährige Wettkampfsperre eingelegt.

Berlin (SID) - Bobpilot Manuel Machata hat in der Kufen-Affäre wie erwartet Einspruch gegen seine einjährige Wettkampfsperre eingelegt. Zuvor hatte der Ex-Weltmeister die schriftliche Urteilsbegründung des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) erhalten. Ob die umstrittene Sanktion aufrechterhalten werden kann, soll der BSD-Rechtsausschuss klären. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht. 

"Die Urteilsbegründung ist extrem knapp gehalten und stützt sich auf keinerlei Rechtsgrundlage. Deswegen sehen wir gute Chancen, dass die Entscheidung nicht aufrechtzuerhalten ist", sagte Machatas Rechtsanwalt Thomas Fleischer dem SID. Sollte das Verbandsgericht aber die Strafe bestätigen, wird der Weltmeister von 2011 seinen juristischen Kampf fortsetzen, betonte Fleischer: "Es ist klar, dass wir diese Entscheidung nicht akzeptieren werden."

Der BSD hatte Machata wegen "verbandsschädigenden Verhaltens" für ein Jahr von allen Wettkämpfen gesperrt und mit einer 5000-Euro-Geldstrafe belegt. Der nicht für die Winterspiele in Sotschi qualifizierte Potsdamer hatte seine Kufen an den russischen Doppel-Olympiasieger Alexander Subkow weitergegeben. Da der 29-Jährige aber offensichtlich kein Material des mit Fördergeldern unterstützten Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) weitergegeben hat, dürfte er gegen keine Athletenvereinbarung verstoßen haben.

Machata hatte betont, dass eine Sperre auch sein Karrierende bedeuten könnte. "Mit Kaderverlust, Sporthilfe, Bundeswehr wäre meine komplette Existenz weg", sagte der Bobfahrer.


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