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50+1-Regel: Kind präzisiert - Klage vor Frankfurter Landgericht im Herbst

  • Aktualisiert: 22.08.2018
  • 13:29 Uhr
  • SID
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Die bereits angekündigte Klage von Martin Kind vor dem Landgericht Frankfurt gegen die 50+1-Regel rückt näher.

Hannover - Die bereits angekündigte Klage von Martin Kind vor dem Landgericht Frankfurt gegen die 50+1-Regel rückt näher. Er werde dieses Verfahren noch im Herbst dieses Jahres in Gang setzen, bestätigte der Präsident des Fußball-Bundesligisten Hannover 96 dem Wirtschaftsmagazin "Capital". 

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Schon zu Beginn dieses Monats hatte der Unternehmer im Streit um die Ausnahmegenehmigung von der Investorenregel Klage beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen eingereicht. Kind reagierte damit auf einen ablehnenden Bescheid der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Kind: Unternehmensrecht muss hier gelten

"Bundesligaklubs sind heute Unternehmen. Also muss hier auch das Unternehmensrecht gelten", sagte der 74-Jährige dem in Berlin erscheinenden Magazin. Kind hält es für denkbar, dass das Verfahren über mehrere Instanzen hinweg vor dem Europäischen Gerichtshof landet.

Durch die DFL-Entscheidung ist es Kind derzeit nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.

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