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50+1-Regel: Kind will vors Landgericht ziehen

  • Aktualisiert: 27.07.2018
  • 23:41 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Nach der Ablehnung des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Investorenregel will Martin Kind vor das Frankfurter Landgericht ziehen.

Hannover - Nach der Ablehnung des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Investorenregel durch das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat Hannovers Präsident Martin Kind angekündigt, vor das Frankfurter Landgericht zu ziehen. Das bekräftigte Kind im Interview mit Sky.

Die Klage werde unabhängig vom Verfahren vor dem ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen eingereicht, so Kind: "Das ist ein laufendes Verfahren." Vor dem Landgericht gehe es um die weitergehenden Fragestellungen.

"Ich persönlich habe ja immer zum Ausdruck gebracht, dass ich empfehle, Veränderung zu gestalten und es nicht Richtern zu überlassen, wie sich ein Markt der Zukunft darstellen soll", so der 74-Jährige. Sollte die 50+1-Regel nicht mehr bestätigt werden, würden sich die Spielregeln am deutschen Markt deutlich verändern.

Kartellamt überprüft 50+1-Regel

Die DFL hatte in der vergangenen Woche Kinds Antrag auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Kind sei es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.

In der abschließenden Bewertung war das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nicht erfüllt sei. Die DFL hatte im Anschluss beim Bundeskartellamt eine freiwillige Überprüfung der 50+1-Regel beantragt.

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