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Nach übersehener Gelber Karte

DFB-Bundesgericht hebt Sperre gegen Petersen auf

  • Aktualisiert: 06.04.2018
  • 14:26 Uhr
  • SID
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© FIROFIROSID
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelb-Rot-Sperre von Freiburgs Torjäger Nils Petersen aufgehoben.

Frankfurt/Main - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelb-Rot-Sperre von Freiburgs Torjäger Nils Petersen aufgehoben. Die zweite Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit kassierte damit die Entscheidung des Sportgerichts, das den Protest am Mittwoch abgewiesen hatte. Petersen (13 Saisontore) ist damit am Samstag (15.30 Uhr) gegen den VfL Wolfsburg spielberechtigt.

Der 29-Jährige hatte am vergangenen Wochenende während der Partie bei Schalke 04 (0:2) in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei. Das DFB-Bundesgericht folgte dieser Argumentation. 

"Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt", sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein." 

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