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DFB-Sportgericht bestätigt Ibisevic-Urteil

  • Aktualisiert: 25.03.2019
  • 16:23 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Der Einspruch des Stürmers Vedad Ibisevic vom Fußball-Bundesligisten Hertha BSC gegen die Drei-Spiele-Sperre ist zurückgewiesen worden.

Köln - Der Einspruch des Stürmers Vedad Ibisevic vom Bundesligisten Hertha BSC gegen die Drei-Spiele-Sperre ist zurückgewiesen worden. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Damit hat das Urteil vom 20. März Bestand, wonach der Angreifer neben der Sperre auch eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen muss.

"Zur Überzeugung des Gerichts hat Vedad Ibisevic aus Verärgerung über das Zeitspiel von Borussia Dortmund den Ball gezielt und mit Wucht auf Torwart Roman Bürki geworfen. Von einer fahrlässigen Handlung kann daher nicht die Rede sein", sagte Hans Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

Da Ibisevic zuvor schon fünfmal sportgerichtlich in Erscheinung getreten war, wurde neben der Sperre eine zusätzliche Geldstrafe verhängt. Der Berliner war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 16. März von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

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