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Kind: "Schadenersatz ist eine Option"

  • Aktualisiert: 24.07.2018
  • 16:10 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Nach der Ablehnung des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL schließt Martin Kind Schadenersatzforderungen nicht aus.

Hamburg - Nach der Ablehnung des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Investorenregel durch das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) schließt Hannovers Präsident Martin Kind Schadenersatzforderungen nicht aus. "Schadenersatz ist aktuell noch kein Thema, aber wir wissen, dass Schadenersatzansprüche entstehen könnten und halten uns diese Option offen", sagte Kind der am Mittwoch erscheinenden Sport Bild.

Bis spätestens Anfang nächster Woche will Kind das Ständige Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) anrufen. Da er sich offenbar relativ wenig Chancen ausrechnet, werde parallel in den nächsten vier bis acht Wochen eine Klageschrift für ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vorbereitet.

Die DFL hatte in der vergangenen Woche Kinds Antrag auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Kind sei es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.

In der abschließenden Bewertung war das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nicht erfüllt sei. Die DFL hatte im Anschluss beim Bundeskartellamt eine freiwillige Überprüfung der 50+1-Regel beantragt.

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