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Polizeikosten: DFL lehnt Mäurer-Vorstoß zu bundesweitem Gebührenfonds ab

  • Aktualisiert: 06.06.2019
  • 16:25 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnt den Bremer Vorstoß zur Beteiligung an Polizeikosten weiterhin ab.

Hamburg - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnt den Bremer Vorstoß zur Beteiligung an Polizeikosten weiterhin ab. Das von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer vorgelegte Konzept für einen bundesweiten Gebührenfonds leiste "erneut keinen Beitrag dazu, Polizei-Einsatzstunden zu reduzieren und Probleme zu lösen". Zudem werde der Vorschlag "den tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht", hieß es in einer DFL-Mitteilung am Donnerstag.

Mäurer möchte sein Konzept auf der Innenminister-Konferenz in Kiel am 13. und 14. Juni vorstellen. Sein Plan sieht vor, dass sich die 36 Profiklubs der 1. und 2. Liga an den überdurchschnittlich hohen Kosten durch Polizeieinsätze in der Bundesliga beteiligen. "Fakt ist: Es gibt außer in Bremen bislang in keinem anderen Bundesland eine gesetzliche Gebührenregelung", heißt es dazu seitens der DFL. Es fehle an den "rechtsstaatlichen Mindestvoraussetzungen für Forderungen an die DFL" im Rahmen eines solchen "bundesweiten Fonds".

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Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten rechtsmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende März festgestellt, dass die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Der konkrete Rechtsstreit zwischen der DFL und der Hansestadt Bremen über den Gebührenbescheid über 415.000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen.

Mäurer hatte immer wieder argumentiert, dass die DFL sich an den Kosten beteiligen solle, weil sie einen Rekordumsatz nach dem anderen vermelde. DFL-Geschäftsführer Christian Seifert stellte daraufhin in einem Kicker-Interview klar, "dass die DFL zwar Milliarden bewegt, aber knapp 94 Prozent davon an die Klubs ausschüttet. Die DFL hat keine Milliardengewinne". 

Die DFL, das bekräftigte sie in der Mitteilung am Donnerstag, behält sich weiter den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor. "Die Reduzierung von Polizei-Stunden kann nur in Kooperation und im Dialog mit allen Beteiligten vor Ort erfolgen, wie dies beispielsweise beim erfolgreichen Konzept der 'Stadion-Allianzen' der Fall ist", heißt es in dem Schreiben.

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