Bundesliga
Schiedsgerichtsverfahren im Fall Kind vor der Einstellung
- Aktualisiert: 30.04.2019
- 19:27 Uhr
- SID
Das Schiedsgerichtsverfahren wegen der Ausnahmegenehmigung für Klubchef Martin Kind zur Übernahme von Hannover 96 steht offenbar vor der Einstellung.
Hannover - Das Schiedsgerichtsverfahren wegen der Ausnahmegenehmigung für Klubchef Martin Kind (75) zur Übernahme von Hannover 96 steht offenbar kurz vor der Einstellung. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) bestätigte dem Sport-Informations-Dienst einen entsprechenden Bericht der Bild.
Demnach hat Kind selbst den Antrag gestellt, das Verfahren ruhend zu stellen. Auch der Verein habe das Schiedsgericht darüber informiert, dass der Antrag ruhen soll.
Kind-Antrag wurde 2018 abgelehnt
Die DFL hatte im Juni 2018 den Antrag von Hannover und Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Dem Klubchef war es dadurch nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.
Der 75 Jahre alte Unternehmer hatte sich anschließend an das Schiedsgericht gewandt. Seit über sechs Monaten wird dort unter dem Vorsitz des Ex-Verfassungsrichters Udo Steiner verhandelt.
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Verfahren wird wohl ruhen
Das Schiedsgericht wollte die Entwicklung bei der Mitgliederversammlung bei Hannover 96 am 23. März abwarten. Da es auf dieser zu einem deutlichen Sieg der Opposition kam, war die Situation unklarer denn je. Nach Bild-Informationen haben die neu gewählten Gremien Kind nun aufgefordert, das Verfahren vor dem Schiedsgericht ruhend zu stellen.
Dass der Antrag angenommen wird, ist wohl nur noch eine Formsache, wie Steiner der Zeitung bestätigte: "Es fehlt noch die Zustimmung des Ligaverbandes als Beklagter. Auch muss das Schiedsgericht noch beraten. Aber es sieht danach aus, dass das Verfahren zunächst ruhen wird."
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