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Schiedsrichter-Kommission verteidigt Nichteingreifen des Video-Assistenten

  • Aktualisiert: 25.08.2018
  • 15:55 Uhr
  • SID
Article Image Media
© Getty
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Die Schiedsrichter-Kommission des DFB verteidigt das Nichteingreifen des Video-Assistenten im Auftaktspiel bei der Strafstoßszene.

Frankfurt/Main - Die Schiedsrichter-Kommission des DFB verteidigt das Nichteingreifen des Video-Assistenten am Freitag im Bundesliga-Auftaktspiel zwischen Bayern München und der TSG Hoffenheim (3:1) bei der umstrittenen Strafstoßszene in der zweiten Hälfte. "Der Video-Assistent hat in dieser Situation zu Recht nicht eingegriffen, denn er soll nur eingreifen, wenn die Entscheidung klar und offensichtlich falsch ist", teilte der DFB am Samstag mit.

Im vorliegenden Fall grätsche der Hoffenheimer Abwehrspieler von der Seite in den Zweikampf mit dem Bayern-Spieler "und trifft nicht den Ball. Der Bayern-Spieler lupft den Ball über den Abwehrspieler und springt dann über ihn". Der Abwehrspieler ziehe bei seinem Tackling noch kurz das Bein hoch und verändere seine Körperposition durch eine Drehung. "Dabei kommt es zum Kontakt mit dem Bayern-Spieler. Diesen Vorgang als Foul zu bewerten ist eine Interpretationsfrage, die beim Schiedsrichter bleibt. Die Diskussionen zu diesem Fall reichen auch von 'Schwalbe' über 'natürliche Kollision' bis 'fahrlässiges Abwehrverhalten mit Zufallbringen des Gegners'", so der DFB.

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