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Mit den Fans im Rücken zur Sensation?

DFB-Pokal: Viktoria Berlin gegen Armina Bielefeld - Ticket kaufen und Karten für die NFL in London gewinnen

  • Aktualisiert: 05.08.2019
  • 14:03 Uhr
  • ran.de
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Der FC Viktoria 1889 Berlin will in der ersten Runde des DFB-Pokals die Sensation gegen Arminia Bielefeld schaffen. Helfen sollen dabei die heimischen Fans. Beim Ticket-Kauf gibt es auch für NFL-Fans etwas zu gewinnen.

München/Berlin – Im Süden Berlins hofft ein kleiner Verein auf die Sensation im DFB-Pokal. Der FC Viktoria 1889 Berlin muss dafür allerdings eine hohe Hürde bewältigen, der Regionalligist trifft auf den Zweitligisten Arminia Bielefeld. Die Ostwestfalen schlossen die vergangene Saison immerhin auf dem siebten Platz der zweithöchsten deutschen Spielklasse ab. Für die Berliner ist es das erste Pokal-Abenteuer seit 2014.

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Viktoria Berlin
News

Viktoria Berlin verspricht Spenden für Pokal-Tore

Viktoria Berlin will das Pokalspiel gegen Arminia Bielefeld zum Highlight werden lassen. Davon soll auch der Amateurfußball profitieren - denn bei jedem Treffer winkt eine Spende.

  • 31.07.2019
  • 17:28 Uhr

Viktoria hofft auf den Heimvorteil

Viktoria hofft vor allem auf den Heimvorteil. In der vergangenen Spielzeit konnten die Berliner elf ihrer 17 Heimspiele gewinnen – nur dreimal mussten sich die Hausherren geschlagen geben. "Mit den Fans im Rücken ist die Sensation zu schaffen und ich hoffe, dass möglichst viele Berliner Fußballfans live am 10. August dabei sind", gab sich Muzzicato beim "Sportbuzzer" kämpferisch.

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Zwei Karten für die NFL-Spiele in London gewinnen

Für alle NFL-Fans gibt es zudem einen zusätzlichen Anreiz. Jeder, der ein Ticket für die Partie am 10. August im Stadion Lichtefelde kauft, hat die Chance, 2 x 1 Karte für ein NFL-Spiel in London zu gewinnen - inklusive Flug und einer Übernachtung.

Vom 6. Oktober bis zum 3. November trägt die NFL vier Regular-Season-Spiele in der englischen Hauptstadt aus. Mit dabei sind unter anderem die Los Angeles Rams und die Chicago Bears. Den kompletten London-Spielplan findet ihr hier.

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Tickets für das DFB-Pokalspiel zwischen Viktoria Berlin und Arminia Bielefeld gibt es hier zu kaufen.

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BITTE FOLGENDE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS GEWINNSPIEL BEACHTEN:

§ 1 Gewinnspiel
Die ProSiebenSat.1 Sports Gmbh, Medienallee 7, 85774 Unterföhring ("Veranstalter") verlost im Rahmen des DFB-Pokalspiels "Viktoria Berlin gegen Arminia Bielefeld" am 10.08.2019 in Berlin ("DFB-Pokalspiel") 2 x 1 Ticket für ein NFL-Spiel der International Series Games 2019 in London, Großbritannien. Der Preis beinhaltet für zwei Gewinner neben der Eintrittskarte auch Flug und eine Übernachtung in einem vom Veranstalter ausgewählten Hotel.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Ticket zum DFB-Pokalspiel besitzen. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland, Schweiz und Österreich.
(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter und Angehörige der ProSiebenSat.1 Media SE und allen Tochtergesellschaften / Beteiligungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.
§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
(1) Jedem Ticket des DFB Pokalspiels ist eine Ticketnummer zugeteilt. Unter allen Ticketnummern werden im Rahmen des DFB-Pokalspiels am 10.08.2109 zwei Reisen für jeweils eine Person zu einem NFL-Spiel im Rahmen der International Series Games 2019 in London, Großbritannien verlost. Der Preis beinhaltet 2 x 1 Eintrittskarte sowie eine Übernachtung in einem vom Veranstalter ausgewählten Hotel.
(2) Die Auslosung erfolgt während des DFB-Pokalspiels. Die gezogenen Ticketnummern werden unmittelbar nach der Auslosung ausgerufen und somit die Gewinner benachrichtigt. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Veranstalter.
(8) Meldet sich ein Gewinner trotz mehrfachen Ausrufs nicht in angemessener Zeit, verfällt sein Gewinn. In dem Fall wird ein neuer Gewinner ausgelost.
(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem im Gewinnspiel vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
(8) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.
(10) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 7 Datenschutz
(3) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck an den jeweiligen Reiseveranstalter. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.
(4) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.
§ 8 Widerruf
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter kontakt@ran.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Reiseveranstalters sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Bei Reisegewinnen haftet der Veranstalter des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
§ 10 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

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