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DFB-Bundesgericht weist Aalens Beschwerde zurück

  • Aktualisiert: 04.05.2017
  • 12:48 Uhr
  • SID
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© VfR AALENVfR AALENSID
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Auch in dritter Instanz hat das DFB-Bundesgericht die Beschwerde des Drittligisten VfR Aalen zurückgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bleibt bestehen. 

Frankfurt/Main - Das DFB-Bundesgericht hat die Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen die Entscheidung des DFB-Präsidiums auch in dritter Instanz zurückgewiesen. Damit bleibt der Abzug von neun Punkten wegen Aalens Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Februar bestehen.

Der Zweitliga-Absteiger, den rund 3,6 Millionen Euro Schulden belasten, wird gegen das Urteil aber erneut Widerspruch einlegen und vor das Ständige Schiedsgericht ziehen. 

"Der Abzug von neun Punkten ist aufgrund Paragraph 6 Nummer 6 der DFB-Spielordnung gerechtfertigt und zwingende Folge", sagte Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts.

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Präsidium wies Beschwerde bereits zurück

"Des Weiteren liegt ein Verschulden des VfR Aalen an der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags vor. Es lag allein in seiner Verantwortung, Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht zu halten", führte Späth weiter aus.

Das Präsidium des DFB hatte bereits am 10. April die Beschwerde des Vereins gegen den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen. Damit wurden die Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. und 24. März bestätigt.

Aalen belegt in der 3. Liga nach Abzug der neun Punkte Rang zehn. Ohne die Strafe würde der VfR auf Relegationsplatz drei liegen.

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