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DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Rot-Weiß Erfurt

  • Aktualisiert: 03.11.2017
  • 16:53 Uhr
  • SID
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© FIROFIROSID
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Das Sportgericht des DFB hat die Geldstrafe gegen Rot-Weiß Erfurt in der mündlichen Einspruchs-Verhandlung von 20.000 auf 18.000 Euro reduziert.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe gegen den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt in der mündlichen Einspruchs-Verhandlung von 20.000 auf 18.000 Euro reduziert. Darüber hinaus kann der Verein nun bis zu 7000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Januar 2018 nachzuweisen wäre.

"Das Sportgericht hat die Strafe reduziert, weil sich Rot-Weiß Erfurt klar von den unschönen Vorkommnissen im Spiel gegen Jena distanziert und seinen eigenen Anhängern teilweise Stadionprivilegien entzogen hat. Ferner wurden auch die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vereins berücksichtigt", sagte Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

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Pyrotechnik wurde gezündet

Erfurt war zunächst am 16. Oktober vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden. Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September war im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt worden.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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