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Gericht sieht keine Regelverstöße

DFB-Sportgericht verhandelt Halle-Einspruch am Freitag

  • Aktualisiert: 04.11.2019
  • 14:06 Uhr
  • SID
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© HALLESCHER FCHALLESCHER FCHALLESCHER FC
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Das Sportgericht des DFB wird den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Spiels gegen Preußen Münster am Freitag verhandeln.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am Freitag (14:00 Uhr) in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main verhandeln. Das gab der Verband am Montag bekannt. Geleitet wird die Sitzung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte den ersten Einspruch am 21. Oktober im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) zu erkennen seien und nur Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vorlägen - diese sind nicht anfechtbar. Dagegen hatte Halle erneut Einspruch eingelegt.

Die Begegnung am 21. September in Halle endete 2:2. In der Partie hatte Bacher bei einem Wechsel der Hallenser in der 84. Minute versehentlich den falschen Spieler vom Feld geschickt, wodurch Halle für kurze Zeit in Unterzahl spielte. Zu genau diesem Zeitpunkt gelang Münster das Tor zum 2:2. 

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