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DFB-Sportgericht: Geldstrafen für Fortuna Düsseldorf und Hansa Rostock

  • Aktualisiert: 05.06.2019
  • 14:05 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Fortuna Düsseldorf und Hansa Rostock sind vom Sportgericht des DFB wegen Fehlverhaltens der Anhänger zu Geldstrafen verurteilt worden.

Frankfurt/Main - Bundesligist Fortuna Düsseldorf und Drittligist Hansa Rostock sind vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Fehlverhaltens der Anhänger zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Rheinländer müssen 26.000 Euro zahlen, die Mecklenburger 350 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.

Vor Beginn des Bundesligaspiels der Fortuna bei Schalke 04 am 2. März wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich laut DFB sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 6. April 2019 vier Bengalische Feuer. Ein Täter konnte identifiziert werden. Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 11. Mai im Düsseldorfer Zuschauerblock 16 pyrotechnische Gegenstände entzündet.

In der 77. Minute des Drittligaspiels des FC Hansa beim VfL Osnabrück am 3. Mai wurde im Rostocker Zuschauerbereich mindestens ein Böller gezündet.

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