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DFB-Sportgericht verhandelt Leonhardt-Einspruch am Montag

  • Aktualisiert: 13.08.2018
  • 14:54 Uhr
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Montag den Einspruch von Erzgebirge Aues Präsidenten Helge Leonhardt.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des DFB verhandelt am kommenden Montag den Einspruch von Erzgebirge Aues Präsidenten Helge Leonhardt. Der 59-Jährige war im Juli von dem Gremium wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden, wogegen er anschließend Einspruch eingelegt hatte.

Leonhardt hatte am 13. Mai nach Aues 0:1-Niederlage am letzten Zweitliga-Spieltag der Vorsaison bei Darmstadt 98 das Schiedsrichterteam um Referee Sören Storks mit Spielmanipulation in Verbindung gebracht. 

Storks erkannte in Darmstadt ein reguläres Tor zur 1:0-Führung Aues nicht an. Zudem gab es weitere strittige Entscheidungen gegen die Sachsen. Durch die Niederlage verpasste die Elf aus dem Erzgebirge den vorzeitigen Klassenerhalt und musste den Gang in die Relegation antreten, wo die Rettung gegen den Drittligisten Karlsruher SC gelang.

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