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FIFA: Noch kein Urteil zum Verbot der Dritteigentümerschaft

  • Aktualisiert: 24.05.2018
  • 14:52 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Im Gerichtsstreit zwischen dem belgischen Drittligisten Seraing und dem Fußball-Weltverband FIFA ist am Donnerstag kein Urteil gefallen.

Brüssel - Im Gerichtsstreit zwischen dem belgischen Drittligisten Seraing und dem Fußball-Weltverband FIFA ist am Donnerstag kein Urteil gefallen. In der Verhandlung in Brüssel geht es im Grundsatz um das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft (Third-Party Ownership) durch die FIFA, das verhindert, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben, halten oder veräußern.

Seraing hatte im Januar 2015 einen Vertrag mit der Investmentgruppe Doyen Sports geschlossen und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen. Der Weltverband verhängte eine Strafe in Höhe von 150.000 Euro, wogegen sich der Klub wehrt. 

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Urteil innerhalb von vier Wochen

Sollten die Richter zum Ergebnis kommen, dass das Verbot der Dritteigentümerschaft nicht zulässig sei, würde das den internationalen Fußballmarkt schwer beeinflussen. Seraings Anwalt Jean-Louis Dupont hatte bereits mit Jean-Marc Bosman zusammengearbeitet, dessen Fall 1995 den Transfermarkt revolutioniert hatte.

Die Verhandlung soll am kommenden Donnerstag (31. Mai) fortgesetzt werden, ein Urteil innerhalb der kommenden vier Wochen fallen.

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