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Milans Europacup-Ausschluss zur Bewährung ausgesetzt

  • Aktualisiert: 14.12.2018
  • 14:22 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Der zweijährige Ausschluss des AC Mailands von den Europapokal-Wettbewerben ist aufgehoben und bis 2021 zur Bewährung ausgesetzt worden.

Nyon - Der zweijährige Ausschluss des Fußball-Renommierklubs AC Mailand von den Europapokal-Wettbewerben wegen Verstößen gegen das Financial Fair Play ist aufgehoben und bis 2021 zur Bewährung ausgesetzt worden. Das teilte die Europäische Fußball-Union (UEFA) nach einer entsprechenden Entscheidung des Schiedsgerichtes der Finanzkontrollkommission mit. Der Klub hatte zuvor erfolgreich beim internationalen Sportgerichtshof CAS Einspruch gegen seine ursprüngliche Verbannung von der kontinentalen Bühne aus dem vergangenen Juni eingelegt.

Milan hat nunmehr bis zum 30. Juni 2021 Zeit zur Vorlage einer ausgeglichenen Bilanz. Allerdings werden bis dahin die Einnahmen des siebenmaligen Europapokal- oder Champions-League-Gewinners aus der laufenden Europa-League-Saison in Höhe von zwölf Millionen Euro eingefroren, und außerdem dürfen die Lombarden in den beiden nächsten Europapokal-Spielzeiten lediglich jeweils 21 Spieler melden. Sollte Mailand seine Bewährung verwirken, würde der Europacup-Ausschluss für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 greifen.

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CAS bezeichnete Urteil als unverhältnismäßig

Mailand hatte von 2015 bis 2017 in seiner Transferbilanz ein Minus von 255 statt der erlaubten 30 Millionen Euro verzeichnet. In der vergangenen Spielzeit beliefen sich die Verluste von Italiens 18-maligem Meister, der nach seinem Verkauf durch den früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi an einen chinesischen Investor im Frühjahr 2017 inzwischen zum Besitz eines US-Hedgefonds gehört, auf 126 Millionen Euro.

Die UEFA hatte Mailand im vergangenen Juni aufgrund der finanziellen Schieflage ursprünglich ab 2019 von den europäischen Vereinswettbewerben ausgeschlossen. Der CAS bezeichnete das Urteil nach Milans Einspruch allerdings als unverhältnismäßig und leitete das Verfahren zur Neubewertung an die UEFA zurück.

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