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Sieg für die DFL

TV-Gelder: Eurosport-Kündigung war unwirksam

  • Aktualisiert: 13.08.2020
  • 18:23 Uhr
  • SID
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© FIROFIROSID
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Die DFL hat in der Auseinandersetzung mit Eurosport um noch ausstehende TV-Gelder einen Sieg errungen.

Köln - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat in der Auseinandersetzung mit Eurosport um noch ausstehende TV-Gelder einen Sieg errungen. Ein Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) erklärte die Kündigung der Eurosport-Mutter Discovery für unwirksam. Das teilte die DFL am Donnerstag mit.

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Schiedsgericht entscheidet für DFL

Eurosport hatte den TV-Vertrag Ende April wegen der vorübergehenden Aussetzung des Spielbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie vorzeitig gekündigt und sich dabei auf eine Sonderkündigungsklausel für den Fall von höherer Gewalt berufen. Der Schiedsspruch habe unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, so die DFL. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport fort.

Eurosport hatte 2016 ein Rechtepaket für den Zyklus 2017/18 bis 2020/21 erworben. Dieses umfasst die Live-Übertragungsrechte für die Freitagabend-, Sonntagmittag- und Montagabend-Spiele der Bundesliga, den Supercup und die Relegationsspiele. Eurosport hatte 2019 seine TV-Rechte an 45 Spielen pro Saison an DAZN verkauft, soll aber dem Vernehmen nach weiter die Hälfte der jährlich rund 80 Millionen Euro Kosten tragen.

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