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Gericht: Messi darf Sportausrüstung unter seinem Namen verkaufen

  • Aktualisiert: 26.04.2018
  • 12:34 Uhr
  • SID
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Der fünfmalige Weltfußballer Lionel Messi vom FC Barcelona darf seinen Namen als Marke für den Verkauf von Sortartikeln verwenden.

Luxemburg - Der fünfmalige Weltfußballer Lionel Messi vom FC Barcelona darf seinen Namen als Marke für den Verkauf von Sortartikeln verwenden. Ein EU-Gericht gab dem Superstar vom spanischen Top-Klub FC Barcelona in einem langjährigen Prozess Recht und befand, dass der Argentinier für mögliche Verwechselungen zu berühmt sei.

Der spanische Radsport-Hersteller Massi hatte bereits im Jahr 2011 befrüchtet, dass es auf dem Markt zu Verwechselungen kommen könnte und zunächst auch mit Erfolg geklagt. Doch die EU-Richter erklärten nun, dass die Markennamen Massi und Messi zwar "phonetisch sehr ähnlich sind", Messi aber so bekannt sei, dass eine Verwechselung auch über den Sport hinaus kaum zustande kommen dürfte.

"Lionel Messi kann seine Marke Messi für Sportausrüstung und Bekleidung anmelden", hieß es im Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg. Damit dürfte der Verdienst des kleinen Argentiniers weiter ansteigen. Allein an Gehalt, Boni und Werbeeinnahmen soll der Superstar in der laufenden Saison 126 Millionen Euro verdienen.

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