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Ronaldo gilt offenbar nicht als vorbestraft

  • Aktualisiert: 23.01.2019
  • 14:30 Uhr
  • SID
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© AFPSIDOSCAR DEL POZO
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Cristiano Ronaldo von Juventus Turin gilt offensichtlich trotz der Verurteilung in Madrid wegen Steuerhinterziehung nicht als vorbestraft.

Madrid - Der fünfmalige Weltfußballer Cristiano Ronaldo vom italienischen Fußball-Rekordmeister Juventus Turin gilt offensichtlich trotz der Verurteilung in Madrid wegen Steuerhinterziehung nicht als vorbestraft. Das berichtete El Mundo Deportivo und bezog sich auf Ronaldos Staranwalt Jose Antonio Choclan.

Dieser soll eine zusätzliche Geldstrafe von 360.000 Euro ausgehandelt haben, wodurch eine Vorstrafe für den 33 Jahre alten Ex-Torjäger von Real Madrid verhindert wurde. Die ausgesprochene Haftstrafe von 23 Monaten und 30 Tagen wurde in die Geldbuße umgewandelt. 

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Ronaldo muss Bußgelder von rund 3,2 Millionen Euro zahlen

Zusätzlich muss CR7 wegen seines Steuervergehens Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 3,2 Millionen Euro zahlen. Im Rahmen seines Deals mit der Justiz hatte Ronaldo 2018 schon einer Zahlung von 18,8 Millionen Euro an die spanischen Behörden zugestimmt.

Während seines langjährigen Real-Engagements hatte Ronaldo von 2011 bis 2014 Millioneneinnahmen aus Bild- und Werberechten über ein verzweigtes Firmennetzwerk mit Sitzen in den britischen Jungferninseln und Irland am spanischen Fiskus vorbeigeschleust.

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