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Akten liegen vor

Sommermärchen-Skandal: Entscheidung wohl bis Anfang April

  • Aktualisiert: 06.03.2019
  • 13:52 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Bei der Aufarbeitung des Sommermärchen-Skandals steht innerhalb der kommenden Wochen eine richtungweisende Entscheidung an.

Frankfurt/Main - Bei der Aufarbeitung des Sommermärchen-Skandals steht innerhalb der kommenden Wochen eine richtungweisende Entscheidung an. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main will offenbar bis Anfang April über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Steuerverfahrens gegen drei ehemalige Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) befinden.

"Die Akten liegen zwischenzeitlich vor", ließ das Gericht auf SID-Anfrage wissen.

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Gleichzeitig verwies das OLG darauf, Anfang April noch einmal zu dem Fall im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der WM 2006 nachzufragen: "Sofern nicht zuvor eine Entscheidung ergangen und veröffentlicht wurde."

Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt/Main beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach (68) und Theo Zwanziger (73) sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt (77) zu verzichten. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi (69), wurde zunächst nicht belangt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. 

Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung

Die Staatsanwaltschaft wirft Zwanziger, Niersbach und Schmidt schwere Steuerhinterziehung vor. Die drei besaßen führende Posten im Organisationskomitee (OK) der WM 2006. Linsi wird bezichtigt, Beihilfe zu der Straftat geleistet zu haben. Insgesamt sollen die Beschuldigten rund 13,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.

Die langwierigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei ehemaligen DFB-Funktionäre gemeinschaftlich handelnd eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und damit gewinnmindernd geltend gemacht hätten. Dies war das Resultat der knapp dreijährigen Ermittlungen.

Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattgefunden hat. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Gegen diese Version wehren sich die Beschuldigten.

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