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Formel 1: Vettel-Strafe wird am Freitag erneut geprüft

  • Aktualisiert: 20.06.2019
  • 17:08 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Die Fünf-Sekunden-Strafe gegen Sebastian Vettel beim Rennen in Kanada wird am Freitag am Rande des Großen Preises von Frankreich erneut geprüft.

Le Castellet - Die Fünf-Sekunden-Strafe gegen Sebastian Vettel beim Rennen in Kanada wird am Freitag am Rande des Großen Preises von Frankreich (Sonntag, 15.10 Uhr) erneut geprüft. Wie der Automobil-Weltverband FIA am Donnerstag mitteilte, treten die Rennkommissare um 14.15 Uhr in Le Castellet zusammen, um das nachträglich eingebrachte Beweismaterial des Formel-1-Rennstalls Ferrari zu bewerten.

Wird das neue Material als relevant erachtet, wäre der nächste Schritt, die Szene noch einmal neu zu beurteilen. Voraussichtlich würde Vettel dann seine Sicht schildern. Dies geschah in Montreal nicht, weil die Strafe während des Rennens ausgesprochen wurde. Auch GPS-Daten könnten das Bewertungsspektrum erweitern.

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In der Kontroverse um die Zeitstrafe gegen Sebastian Vettel in Kanada hat sich Jean Todt klar hinter die Entscheidung der Rennkommissare gestellt.

  • 17.06.2019
  • 10:15 Uhr

Ferrari braucht neue Beweise

Die Scuderia hofft auf eine Zuerkennung des Montreal-Sieges am Grünen Tisch, den Stewards in Kanada standen allerdings bereits sämtliche TV-Bilder sowie Telemetriedaten zur Verfügung.

Artikel 14 des sportlichen Regelwerks der FIA bietet das sogenannte Right to Review, das Recht auf eine erneute Überprüfung der Entscheidung. Diese Maßnahme kann nur zum Erfolg führen, wenn den Entscheidern neue Beweise vorgelegt werden.

In Montreal hatte Vettel nach einem Ausflug ins Gras in der 47. Runde nur mit größter Mühe die Führung vor Weltmeister Lewis Hamilton (Großbritannien) im Mercedes behalten. Die Rennjury untersuchte den Vorfall und bestrafte den Deutschen, weil dieser auf gefährliche Art und Weise auf die Strecke zurückgefahren sei. Vettel kam dann als Erster ins Ziel, wurde durch die Fünf-Sekunden-Strafe aber auf Platz zwei zurückversetzt.

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