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Dortmund: Kampf gegen rechte Wahlwerbung gewonnen

  • Aktualisiert: 09.12.2013
  • 18:40 Uhr
  • SID
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© SID-FIRO
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Die Partei Die Rechte hat im Streit um Werbeplakate gegen Borussia Dortmund eine Niederlage erlitten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dortmund - Die Partei Die Rechte hat im Streit um Werbeplakate gegen Borussia Dortmund eine Niederlage erlitten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Vizemeister der Fußball-Bundesliga erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Werbeplakate zur Kommunalwahl, die den Slogan "Von der Südtribüne in den Stadtrat" in gelber und schwarzer Farbe beinhalten. Das entschied der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am Montag. 

Die beabsichtigte Wahlwerbung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Auch wenn der BVB nicht namentlich genannt werde, verwende die Wahlwerbung Elemente, mit denen die bekannte Fußballmannschaft identifiziert werde und erwecke den Eindruck, der BVB billige die plakatierte Werbung. Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei erheblich und rechtswidrig.


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