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"Tatsachenentscheidung": Keine DFB-Ermittlungen gegen Werner

  • Aktualisiert: 05.12.2016
  • 12:10 Uhr
  • SID
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© imago/Picture Point LE
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Stürmer Timo Werner von RB Leipzig muss nach seiner Schwalbe im Heimspiel gegen Schalke 04 (2:1) vonseiten des DFB keine Sanktionen fürchten.

Frankfurt/Main - Stürmer Timo Werner vom Bundesliga-Tabellenführer RB Leipzig muss nach seiner Schwalbe im Heimspiel gegen Schalke 04 (2:1) vonseiten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) keine Sanktionen fürchten. "Wir werden keine Ermittlungen einleiten, weil es eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters war", sagte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrolausschusses, "Sport1".

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Dankert fiel auf Schwalbe von Werner rein

Am Samstagabend war Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) auf die Schwalbe von Werner hereingefallen und hatte auf Elfmeter für Leipzig und Gelbe Karte für Schalkes Torwart Ralf Fährmann entschieden. Daher bestehe laut DFB keine Möglichkeit, Werner (20) nachträglich zu bestrafen.

Im April dieses Jahres hatte es im DFB-Pokal einen ähnlichen Vorfall gegeben, auch nach der Schwalbe des Chilenen Arturo Vidal im Spiel zwischen Rekordmeister Bayern München und Werder Bremen waren dem DFB nach einer "nicht angreifbaren Tatsachenentscheidung" die Hände gebunden.

Möller damals nachträglich gesperrt

Damals wies der DFB auf den Unterschied zur "Mutter aller Schwalben" von Andreas Möller vor 21 Jahren hin, als sich kein Gegenspieler in unmittelbarer Nähe befunden habe.

Der Ex-Nationalspieler von Borussia Dortmund war im Spiel gegen den Karlsruher SC im April 1995 im Strafraum wie vom Hammer getroffen gefallen - ohne dass Gegenspieler Dirk Schuster auch nur die Chance hatte, ihn berühren zu können. Der DFB sperrte Möller im Anschluss für zwei Spiele und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Mark.

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