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Eckert wehrt sich gegen FIFA-Darstellung: "Infantino hat sich nie an uns gewandt"

  • Aktualisiert: 27.06.2017
  • 23:05 Uhr
  • SID
Article Image Media
© AFPSIDJACK GUEZ
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Nach der Veröffentlichung des Garcia-Berichts hat sich der frühere FIFA-Chefethiker Hans-Joachim Eckert gegen die Darstellung der FIFA gewehrt.

München - Nach der Veröffentlichung des vollständigen Garcia-Berichts hat sich der frühere FIFA-Chefethiker Hans-Joachim Eckert gegen die Darstellung des Fußball-Weltverbandes gewehrt. FIFA-Präsident Gianni Infantino habe "sich bis zum heutigen Tage nie wegen einer Veröffentlichung an uns gewandt", ließ der Richter über seinen Sprecher mitteilen. Die FIFA hatte am Dienstag überraschend den kompletten Bericht ihres ehemaligen Chefermittlers Michael Garcia zur skandalumwitterten Doppelvergabe der WM-Turniere 2018 an Russland und 2022 an Katar online gestellt.

Dabei hatte der Verband in einer Mitteilung erklärt, Infantino habe "bereits in der Vergangenheit verschiedentlich" die Veröffentlichung des 400 Seiten starken Reports verlangt. "Trotz dieser regelmäßigen Anfragen weigerten sich die früheren Vorsitzenden der Ethikkommission, Cornel Borbély und Hans-Joachim Eckert, stets, den Bericht zu veröffentlichen", hieß es darin.

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Vollständiger Garcia-Bericht von FIFA veröffentlicht
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FIFA veröffentlicht kompletten Garcia-Bericht

Der Fußball-Weltverband FIFA hat überraschend den kompletten Bericht seines ehemaligen Chefermittlers Michael Garcia veröffentlicht.

  • 27.06.2017
  • 20:57 Uhr

Eckert und Borbely hatten bei der Überprüfung des Dokuments keine Anzeichen für Bestechung oder Korruption gefunden und deshalb eine Veröffentlichung abgelehnt. "Diese Entscheidung stand in völliger Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und der Beschlusslage der FIFA", teilte Eckert mit.

"Zum einen verpflichtet Artikel 36 des FIFA Ethik-Kodex die Mitglieder der Ethikkommission zur Verschwiegenheit und untersagt die Veröffentlichung von Informationen, die im Laufe eines Verfahrens verwendet werden könnten. Zum anderen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass der Bericht lediglich ein Arbeitsdokument darstellt", erklärte er weiter.

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