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Ex-Handball-Weltmeister Kraus angehört - Anti-Doping-Kommission berät über Urteil

  • Aktualisiert: 27.08.2014
  • 19:02 Uhr
  • SID
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© SID-SID-PIXATHLON
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Der ehemalige Weltmeister Michael Kraus muss auf das für ihn wegweisende Urteil im Disziplinarverfahren des Deutschen Handballbundes (DHB) warten.

Hamburg (SID) - Der ehemalige Weltmeister Michael Kraus muss auf das für ihn wegweisende Urteil im Disziplinarverfahren des Deutschen Handballbundes (DHB) warten. Der 30-Jährige vom Bundesliga-Klub Frisch Auf Göppingen wurde nach seinem Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Sitzung der Anti-Doping-Kommission des DHB angehört, eine Entscheidung über das Strafmaß und damit verbunden die Zukunft des Weltmeisters von 2007 steht aber noch aus. 

"Es hat eine mündliche Verhandlung stattgefunden, bei der Zeugen gehört wurden und die zu einem Ende gekommen ist. Über die gewonnenen Erkenntnisse wird die Anti-Doping-Kommission beraten und zeitnah ein Urteil fällen", sagte DHB-Pressesprecher Tim Oliver Kalle dem SID. 

Kraus war seiner Meldepflicht nicht nachgekommen und hatte innerhalb von 18 Monaten drei Dopingkontrollen verpasst. Vom DHB war Kraus deshalb am 23. Juli vorläufig suspendiert worden. 

Da das Strafmaß für die Missed-Test-Regel nicht vom Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vorgegeben wird, wird die Sperre für Kraus in einem verbandsinternen Disziplinarverfahren festgelegt. Abhängig vom Strafmaß könnte Kraus die kommende Weltmeisterschaft in Katar (15. Januar bis 1. Februar 2015) verpassen.

Für Kraus sagte dessen Freundin als Entlastungszeugin aus. Die NADA als auch der Spielmacher können Einspruch gegen das Urteil des DHB einlegen. In nächster Instanz müsste das deutsche Sport-Schiedsgericht über den Fall Kraus entscheiden, danach bliebe noch der Weg vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS.

Zuletzt war auch Volleyball-Nationalspieler Philipp Collin wegen des gleichen Vergehens vom Deutschen Volleyball-Verband (DVV) suspendiert worden. Der 23 Jahre alte Mittelblocker verpasst damit auch die WM vom 30. August bis 21. September in Polen.

Als Nationalspieler zählt Kraus zum nationalen Testpool der NADA. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations und Management System (ADAMS) einzugeben. Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.


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