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Radsport: US-Gericht lässt Schadenersatzklage gegen Armstrong zu

  • Aktualisiert: 14.02.2017
  • 09:50 Uhr
  • SID
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© AFPSIDSTEPHANE DE SAKUTIN
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Lance Armstrong hat einen herben juristischen Rückschlag erlitten und muss mehr denn je eine hohe Millionenstrafe fürchten.

Washington (SID) - Lance Armstrong hat einen herben juristischen Rückschlag erlitten und muss mehr denn je eine hohe Millionenstrafe fürchten. Ein Gericht in der US-Hauptstadt Washington, D.C. wies einen Antrag des gefallenen Radsport-Stars auf Klageabweisung zurück und ebnete somit den Weg für einen Schadenersatzprozess.

Der 45 Jahre alte Armstrong, dem wegen Dopings seine sieben Tour-de-France-Titel aberkannt wurden, muss sich wegen der Behauptung falscher Tatsachen zu Lasten der Postbehörde US Postal Service vor Gericht verantworten. Das halbstaatliche Unternehmen, von 1996 bis 2004 Namenssponsor von Armstrongs Team, will rund 96 Millionen Dollar (86 Millionen Euro) einklagen und wird dabei von Anwälten der US-Regierung vertreten.

US Postal habe nichts von Armstrongs Dopingpraktiken gewusst und hätte andernfalls, so argumentieren die Anwälte, keine millionenschweren Sponsorenzahlungen geleistet. Armstrong und sein Rechtsbeistand betrachten die Forderung hingegen als gegenstandslos und wollten geltend machen, dass das Unternehmen von der gemeinsamen Zusammenarbeit profitiert habe. Dieser Argumentation folgte Richter Christopher Cooper nicht, eine Jury wird das Urteil fällen.

Treibende Kraft des Prozesses ist auch Armstrongs früherer Teamkollege Floyd Landis, selbst überführter Doper, dem der Toursieg 2006 aberkannt worden war. Mit Landis hatte sich der Texaner später überworfen. Als Whistleblower kann Landis im Falle eines Schuldspruchs gegen Armstrong mit einer Belohnung von rund einem Drittel der Streitsumme rechnen.


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