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Klubchef Wiedlich verteidigt Kündigung von Saibou: "Meinungsfreiheit bedeutet nicht Handlungsfreiheit"

  • Aktualisiert: 12.08.2020
  • 16:30 Uhr
  • SID
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Klubchef Wolfgang Wiedlich vom Basketball-Bundesligisten Telekom Baskets Bonn hat die fristlose Kündigung von Joshiko Saibou erneut verteidigt.

Köln (SID) - Klubchef Wolfgang Wiedlich vom Basketball-Bundesligisten Telekom Baskets Bonn hat die fristlose Kündigung von Joshiko Saibou erneut verteidigt. "Meinungsfreiheit bedeutet nicht Handlungsfreiheit. Er verwechselt da etwas", sagte Wiedlich dem Münchner Merkur und der TZ (Donnerstagausgabe) und konterte damit die Kritik des 30-Jährigen. Dem Klub sei es vielmehr um die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber für viele Angestellte gegangen.

Die Bonner hatten sich nach Saibous Teilnahme an einer Großdemonstration gegen die Anti-Coronamaßnahmen von Saibou getrennt. Dieser bezeichnete die Kündigung als "Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit". Wiedlich wies diesen Vorwurf zurück. "Tatsächlich geht es ja um etwas ganz anderes: Bei Saibou wurde aus Meinung Handlung", sagte er.

Vor der Kündigung habe es zwar innerhalb der Entscheidungsträger "die eine oder andere Bedenklichkeit" gegeben, so Wiedlich weiter, letztlich habe die kurze Diskussion aber zu einem klaren Ergebnis geführt. Hätte Saibou sich auf der Demonstration an alle Hygieneregeln gehalten, wäre es "sicherlich nicht" zu der Trennung gekommen.

Wiedlich kündigte zudem an, in Zukunft bei ähnlichen Fällen genauso hart durchgreifen zu wollen. "Ob Dopingsünder oder Corona-Leugner: Da sind wir verlässlich kompromisslos. Wir haben eine riesige Nachwuchsabteilung. Als Klub muss man Haltung zeigen", sagt er. Saibou habe schließlich "nicht aus Vergesslichkeit mal eine Maske nicht getragen, sondern aus Überzeugung. Wir glauben nicht, dass ein Verschwörungstheoretiker sich durch Gespräche von 'seinem Weg' abbringen lässt."

Wiedlich bezeichnete seinen Klub zudem als "gebranntes Kind" bei der Corona-Thematik. "Ende März hatten wir fünf Infizierte, davon waren drei erkrankt, eine Person lag wochenlang auf der Intensivstation und wurde künstlich beatmet. Da kann es uns niemand verdenken, dass wir für unsere Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern in hohem Maße sensibilisiert sind."


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