• Darts
  • Tennis
  • Alle Sportarten

Anzeige
Anzeige

Rollstuhlbasketball: Nationalspielerin Groß nicht mehr spielberechtigt

  • Aktualisiert: 29.07.2020
  • 17:10 Uhr
  • SID
Article Image Media
© Steffi WunderlSteffi WunderlSIDStephanie Wunderl
Anzeige

Der Streit um die Teilnahmeberechtigung einiger Rollstuhlbasketballer an den Paralympics hat nun auch auf deutscher Seite ein Opfer gefordert.

Köln (SID) - Der Streit um die Teilnahmeberechtigung einiger Rollstuhlbasketballer an den Paralympics in Tokio hat nun auch auf deutscher Seite ein Opfer gefordert. Wie der Deutsche Behindertensportverband (DBS) am Donnerstag mitteilte, ist die langjährige Nationalspielerin Barbara Groß künftig nicht mehr international spielberechtigt, da sie die Vorgaben des neuen Codes des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) nicht erfüllt. Die anderen noch fraglichen deutschen Sportler wurden dagegen erfolgreich klassifiziert. 

"Sowohl für Barbara Groß als auch für uns als Mannschaft ist das ein bitterer Tag", sagte Bundestrainer Martin Otto: "Wir hatten schon die Hoffnung, dass alle Athletinnen auch künftig spielberechtigt sind. Auch aus sportlicher Sicht ist der Verlust eine spürbare Schwächung." Die 26-Jährige hatte mit dem Team gemeinsam die Qualifikation für Tokio geschafft, beim Großereignis selbst wird sie nun fehlen. 

Die Entscheidung zu Groß sei ein "erheblicher Wermutstropfen", erklärte DBS-Sportdirektor Frank-Thomas Hartleb. Der Verband werde die Entscheidung unter Hinzuziehung von Klassifizierern und Ärzten noch einmal im Detail überprüfen und möglicherweise anschließend weitere Schritte einleiten. International wurden von 132 überprüften Athleten insgesamt neun als nicht teilnahmeberechtigt eingestuft.  

Das IPC hatte den Internationalen Rollstuhlbasketballverband (IWBF) zu Jahresbeginn unter Druck gesetzt, den neuen Klassifizierungscode mit stärkeren Vereinheitlichungen zwischen den einzelnen Sportarten bereits zu den Spielen in Tokio umzusetzen. Demnach mussten alle Athletinnen und Athleten mit sogenannten "Minimalbehinderungen" wie beispielsweise Knietraumata erneut begutachtet und entsprechend der IPC-Regularien neu klassifiziert werden.


© 2024 Seven.One Entertainment Group