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Doping: Hauptverfahren gegen Boxer Sturm eröffnet

  • Aktualisiert: 10.04.2019
  • 11:51 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Derzeit sitzt Felix Sturm wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Haft, doch nun droht ihm auch von anderer Seite juristischer Ärger.

Köln - Nach seiner Festnahme wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung droht dem ehemaligen Profibox-Weltmeister Felix Sturm auch in einer anderen Sache ein juristisches Nachspiel. Gegen den 40-Jährigen ist wegen seiner positiven Dopingprobe vor drei Jahren nun doch ein Hauptverfahren vor dem Landgericht Köln eröffnet worden. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Köln ließ die Anklage gegen den 40-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Doping im Sport (AntiDopG) und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu.

Erst im Januar hatte das Landgericht in Köln die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da angeblich kein hinreichender Tatverdacht gegen den Ex-Champion, der weder vom Weltverband WBA noch vom Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) gesperrt worden war, bestanden hätte.

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Felix Sturm in Haft
News

Nach Festnahme: Sturm bleibt vorläufig in Haft

Nachdem der ehemalige Box-Champion Felix Sturm am Freitag auf der Fitnessmesse "FIBO" verhaftet wurde, erließ ein Gericht am Samstag einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen ihn.

  • 08.04.2019
  • 13:04 Uhr

Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gegeben

Diese Einschätzung teilte der Strafsenat nicht. Er kommt nach vorläufiger Bewertung zu der Erkenntnis, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher sei als die eines Freispruchs. Im Falle einer Anklage wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung droht Sturm eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Bei Selbstdoping reicht das Strafmaß von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.

Sturm war nach seinem Sieg am 20. Februar 2016 in Oberhausen in der WM-Revanche gegen den Russen Fjodor Tschudinow in A- und B-Probe positiv auf die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Er hatte seinen WBA-Titel im Supermittelgewicht im Oktober 2016 niedergelegt und seitdem auch nicht mehr im Ring gestanden. Sein Kampfrekord steht bei 40 Siegen, fünf Niederlagen und drei Unentschieden.

Der Strafsenat betonte, dass für Sturm unverändert die Unschuldsvermutung gelte. Zudem sei die Entscheidung für eine Eröffnung des Hauptverfahrens ohne Bezug auf die Festnahme des gebürtigen Bosniers vor einer Woche. Medienberichten zufolge wird Sturm Steuerhinterziehung vorgeworfen.

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