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Boxen

Fluchtgefahr: Boxer Felix Sturm bleibt in U-Haft

  • Aktualisiert: 17.04.2019
  • 12:42 Uhr
  • ran.de
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© imago sportfoto
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Felix Sturm bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Der 40-jährige frühere Box-Weltmeister wurde am 5. April auf der Fitness-Messe FIBO wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verhaftet und bleibt weiterhin hinter Gittern. Nach einer Beschwerde der Kölner Staatsanwaltschaft kommt der Boxer auch nicht auf Kaution frei.

München – Felix Sturm muss auch die anstehenden Ostertage hinter Gittern verbringen. Das Landgericht Köln hob am Dienstag einen Beschluss des Amtsgerichts auf, wonach Sturm gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer Million Euro aus der Untersuchungshaft entlassen worden wäre.

Die Staatsanwaltschaft hatte sofort Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt, das Landgericht hatte der Beschwerde zugestimmt. Wie das Gericht mitteilte, gehe bei Sturm aufgrund der "Straferwartung im Steuerstrafverfahren" und einer "mangelnden Bindung an Deutschland" eine "erhebliche Fluchtgefahr" aus.

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Gegen Sturm wegen Steuerhinterziehung ermittelt

Der 40-Jährige wird verdächtigt, die Einnahmen seiner Box-Kämpfe nicht ordentlich versteuert zu haben. Zwischen 2009 und 2016 boxte Sturm für seine eigene Sturm Box-Promotion SBP und soll dabei pro Kampf Einnahmen bis zu zwei Millionen Euro erwirtschaftet haben.

Nur ein Teil dieser Einnahmen wurde vom Vermarkter UFA Sports in Deutschland versteuert, der Rest soll aus noch unerfindlichen Gründen an eine Finanzberatungsgesellschaft in die Schweiz geflossen und dann zur Sturm Box-Promotion zurück überwiesen worden sein.

Sturm wird verdächtigt, seine eigene Börse, von der er in Deutschland Steuern abführte, niedriger angesetzt zu haben, um Steuern zu sparen.

Doping-Anklage gegen Sturm ebenfalls zugelassen

Nicht die einzige juristische Auseinandersetzung des Ex-Weltmeisters. Denn auch sein positiver Dopingtest aus dem Jahr 2016 könnte noch ein Nachspiel haben. Sturm steht im Verdacht, nach dem Rückkampf gegen Fedor Chudinov eine positiv auf Stanozolol getestete Dopingprobe abgegeben zu haben.

Der Boxer selbst hatte dagegen geklagt, da seiner Meinung nach Zweifel daran bestünden, dass die Probe von ihm sei. Sie soll auf dem Weg ins Labor verunreinigt oder vertauscht worden sein. Der Weltverband WBA und auch der Bund Deutscher Berufsboxer BDB verzichteten auf eine Sperre.

Nachdem das Landgericht im Januar noch eine Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte, hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage gegen Sturm zugelassen. Sturm wird dabei verdächtigt, gegen das Gesetz gegen Doping im Sport verstoßen zu haben. Damit einhergehend könnte er auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung des Gegners angeklagt werden.

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