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Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz

Hamburger SV: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bakery Jatta

  • Aktualisiert: 06.12.2021
  • 16:45 Uhr
  • ran.de
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© imago images/Philipp Szyza
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt eine Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta wegen Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen.

München - Der Hamburger Fußball-Profi Bakery Jatta ist eigentlich Bakary Daffeh. Dieser Überzeugung ist zumindest die Hamburger Staatsanwaltschaft und hat daher nun offiziell Anklage gegen den Offensivspieler aus Gambia erhoben. 

"Dem Angeschuldigten werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen", heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft zum Fall Jatta. 

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Jatta spielte als Daffeh für mehrere afrikanische Profiklubs

Der nunmehrige Zweitliga-Star kam im Sommer 2015 als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel sowie unter dem Namen Bakery Jatta über Italien nach Deutschland und gab an, 17 Jahre alt zu sein (Angaben damals: geboren am 06.06.1998).

Dadurch fiel er in die Kategorie der "unbegleiteten Minderjährigen" und durfte in Deutschland bleiben. Tatsächlich aber soll es sich bei Jatta um Bakary Daffeh handeln, der in seiner Heimat Gambia seit 2015 verschwunden ist. 

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"Damit wollte er laut Anklage erreichen, dass ihm wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird. Tatsächlich war der Angeschuldigte zuvor bereits unter seinen Echt-Personalien Bakary Daffeh, geboren am 06.11.1995, bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi tätig", erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme, "die Anklage vor dem Jugendrichter beruht darauf, dass der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war, und die Staatsanwaltschaft das Schwergewicht bei den Vorwürfen sieht, die nach Jugendrecht zu beurteilen wären.

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