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1. FC Köln: Klage abgewiesen - Verein muss keine Provision für Modeste-Transfer zahlen

  • Aktualisiert: 10.12.2019
  • 14:06 Uhr
  • SID
Article Image Media
© Imago
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Fußball-Bundesligist 1. FC Köln hat im Rechtsstreit um den Transfer seines Stürmers Anthony Modeste einen juristischen Erfolg verbucht.

Köln - Fußball-Bundesligist 1. FC Köln hat im Rechtsstreit um den Transfer seines Stürmers Anthony Modeste einen juristischen Erfolg verbucht.

Nach einem Urteil der 21. Zivilkammer des Kölner Landgerichts muss der Klub keine Vermittlungsprovision an die Petralito Sport Service GmbH bezahlen.

Diese hatte wegen ihrer angeblichen Beteiligung an Modestes Wechsel im Sommer 2017 zum FC Tianjin nach China zwei Millionen Euro Provision gefordert. Der FC hatte sich geweigert, die Zahlung zu leisten, woraufhin es zur Klage kam.

Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Vermittlungsfirma des Schweizer Spielerberaters Giacomo Petralito tatsächlich einen Beitrag am Modeste-Transfer geleistet hatte.

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1. FC Köln: Urteil noch nicht rechtskräftig

Bei der Beweisaufnahme hatte unter anderem der ehemalige Tianjin-Trainer Fabio Cannavaro ausgesagt.

"Unsere Auffassung ist im Laufe des Prozesses und durch die Zeugenaussagen deutlich gestützt worden", sagte Kölns Finanz-Geschäftsführer Alexander Wehrle: "Wir sind sehr froh, dass das Gericht unserer Haltung gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat."

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, innerhalb eines Monats kann Petralito Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

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