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Vorwurf der unerlaubten Glücksspielwerbung gegen sieben deutsche Klubs

  • Aktualisiert: 09.10.2019
  • 08:38 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Sieben Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind offenbar wegen unerlaubter Glücksspielwerbung ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten.

Köln - Sieben Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind offenbar wegen unerlaubter Glücksspielwerbung ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Wie die ARD-Radio-Recherche Sport berichtet, laufen unter anderem gegen Borussia Dortmund, Werder Bremen und den 1. FC Köln ordnungsbehördliche Verfahren. Abgeschlossen sei ein Verfahren gegen Fortuna Düsseldorf.

Zahlreiche Anbieter von Sportwetten bieten Glücksspielangebote wie Blackjack oder Roulette auf ihren Online-Seiten an, sogenannte Online-Casinos. Das ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörden illegal. Dementsprechend gingen die Behörden gegen Glücksspielangebote im Internet vor und gegen Fußball-Klubs, die dafür Werbung machen.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass den "Fußballvereinen kein absichtliches rechtswidriges Handeln vorgeworfen wird". Sie würden über die Verstöße informiert und aufgefordert, diese abzustellen. Die Vereine müssten anschließend deutlich darauf hinweisen, dass sie nur für das Sportwett-Angebot der Unternehmen werben. Internet-Links dürften nicht zu den Seiten der Wettanbieter führen, wenn diese illegale Online-Casinos im Angebot haben.

Folgen die Vereine entsprechenden Anordnungen der Aufsichtsbehörden nicht, droht eine Untersagungsverfügung. Das bedeutet: Der Verein müsste die Werbung einstellen. Zudem droht ein Bußgeld. Bisher sei man aber mit den Vereinen in einem Austausch, der zu "konstruktiven Ergebnissen geführt hat", heißt es von Seiten der Behörde. Zwei Verfahren seien deshalb inzwischen eingestellt worden.

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