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Zuschauer, Prämien und Co.: So läuft die besondere Champions-League-Saison 2020/21


                <strong>Zuschauer, Prämien und Co: So läuft die Saison 2020/21 in der Champions League</strong><br>
                Die Champions League geht 2020/21 in eine Saison unter besonderen Voraussetzungen. Die UEFA hat aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zahlreiche Sonderbeschlüsse gefasst, um den Wettbewerb auch durchführen zu können. Gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten. ran.de zeigt, wie die Königsklasse in dieser Saison ablaufen soll.
Zuschauer, Prämien und Co: So läuft die Saison 2020/21 in der Champions League
Die Champions League geht 2020/21 in eine Saison unter besonderen Voraussetzungen. Die UEFA hat aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zahlreiche Sonderbeschlüsse gefasst, um den Wettbewerb auch durchführen zu können. Gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten. ran.de zeigt, wie die Königsklasse in dieser Saison ablaufen soll.
© Imago

                <strong>Zuschauer-Anzahl wird begrenzt </strong><br>
                Laut Beschluss der UEFA dürfen bei Spielen der Champions League maximal 30 Prozent der Stadionkapazität für Zuschauer genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Anzahl auch von den nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden erlaubt wird. Es gilt Maskenpflicht und Mindestabstand, Gästefans sind nicht zugelassen. Beim Spiel von Dynamo Kiew gegen Juventus Turin in der Ukraine werden wohl über 20.000 Zuschauer vor Ort sein (Stadionkapazität: 70.000).
Zuschauer-Anzahl wird begrenzt
Laut Beschluss der UEFA dürfen bei Spielen der Champions League maximal 30 Prozent der Stadionkapazität für Zuschauer genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Anzahl auch von den nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden erlaubt wird. Es gilt Maskenpflicht und Mindestabstand, Gästefans sind nicht zugelassen. Beim Spiel von Dynamo Kiew gegen Juventus Turin in der Ukraine werden wohl über 20.000 Zuschauer vor Ort sein (Stadionkapazität: 70.000).
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                <strong>Gruppenphase muss bis Ende Januar beendet sein</strong><br>
                Aufgrund des engen Zeitfensters für die Spiele der Champions League muss die Gruppenphase (regulär bis 9. Dezember) bis spätestens zum 28. Januar 2021 abgeschlossen sein, um das Turnier bis zur Europameisterschaft beenden zu können. Zur Austragung der K.o.-Phase gibt es noch keine weitergehenden Beschlüsse.
Gruppenphase muss bis Ende Januar beendet sein
Aufgrund des engen Zeitfensters für die Spiele der Champions League muss die Gruppenphase (regulär bis 9. Dezember) bis spätestens zum 28. Januar 2021 abgeschlossen sein, um das Turnier bis zur Europameisterschaft beenden zu können. Zur Austragung der K.o.-Phase gibt es noch keine weitergehenden Beschlüsse.
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                <strong>Heimteam trägt Verantwortung für Austragung</strong><br>
                Laut UEFA-Beschluss gilt: Das Heimteam trägt die Verantwortung für die Austragung des Spiels. Sollte eine Austragung aufgrund von behördlichen Verboten nicht möglich sein, muss sich das Heimteam um einen Ausweich-Standort bemühen und alle organisatorischen Kosten selbst tragen. Gelingt dies nicht, wird das Spiel mit 3:0 für die Auswärtsmannschaft gewertet.
Heimteam trägt Verantwortung für Austragung
Laut UEFA-Beschluss gilt: Das Heimteam trägt die Verantwortung für die Austragung des Spiels. Sollte eine Austragung aufgrund von behördlichen Verboten nicht möglich sein, muss sich das Heimteam um einen Ausweich-Standort bemühen und alle organisatorischen Kosten selbst tragen. Gelingt dies nicht, wird das Spiel mit 3:0 für die Auswärtsmannschaft gewertet.
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                <strong>Mindestens 12 Feldspieler müssen Verfügung sein</strong><br>
                13 Spieler sind nötig, um bei einem Spiel anzutreten - 12 Feldspieler und ein Torhüter. Sollte ein Verein diese Anzahl an Spieler nicht akquirieren können, kann die Partie verschoben werden. Allerdings ist es in dieser Saison auch möglich, Spieler für den Wettbewerb nachzumelden. Ist eine Neu-Ansetzung aus terminlichen Gründen nicht möglich, wird das Spiel ebenfalls mit 0:3 für das andere Team gewertet. 
Mindestens 12 Feldspieler müssen Verfügung sein
13 Spieler sind nötig, um bei einem Spiel anzutreten - 12 Feldspieler und ein Torhüter. Sollte ein Verein diese Anzahl an Spieler nicht akquirieren können, kann die Partie verschoben werden. Allerdings ist es in dieser Saison auch möglich, Spieler für den Wettbewerb nachzumelden. Ist eine Neu-Ansetzung aus terminlichen Gründen nicht möglich, wird das Spiel ebenfalls mit 0:3 für das andere Team gewertet. 
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                <strong>Weiterhin fünf Wechsel erlaubt</strong><br>
                Wie bereits beim Finalturnier der letzten Saison in Lissabon, sind in der neuen Champions-League-Saison fünf Auswechslungen zugelassen. Im offiziellen Regelwerk der UEFA heißt es dazu: "Die Teams können fünf Auswechslungen vornehmen, allerdings dürfen diese nur an drei Zeitpunkten in einem Spiel getätigt werden, um die Anzahl der Unterbrechungen zu beschränken. Diese drei Gelegenheiten beinhalten keine Wechsel zur Pause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie in der Pause der Verlängerung. In der Verlängerung ist noch eine weitere zusätzliche Auswechslung erlaubt."
Weiterhin fünf Wechsel erlaubt
Wie bereits beim Finalturnier der letzten Saison in Lissabon, sind in der neuen Champions-League-Saison fünf Auswechslungen zugelassen. Im offiziellen Regelwerk der UEFA heißt es dazu: "Die Teams können fünf Auswechslungen vornehmen, allerdings dürfen diese nur an drei Zeitpunkten in einem Spiel getätigt werden, um die Anzahl der Unterbrechungen zu beschränken. Diese drei Gelegenheiten beinhalten keine Wechsel zur Pause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie in der Pause der Verlängerung. In der Verlängerung ist noch eine weitere zusätzliche Auswechslung erlaubt."
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                <strong>Neuerungen bei Schiedsrichter-Ansetzung</strong><br>
                Sollte ein Schiedsrichter sein zugewiesenes Spiel kurzzeitig nicht bestreiten können, darf die UEFA laut Sonderbeschluss auch einen Schiedsrichter ansetzen, der aus dem Land einer der beteiligten Vereine kommt. Dieser muss auch nicht zwingend auf der FIFA-Liste stehen. 
Neuerungen bei Schiedsrichter-Ansetzung
Sollte ein Schiedsrichter sein zugewiesenes Spiel kurzzeitig nicht bestreiten können, darf die UEFA laut Sonderbeschluss auch einen Schiedsrichter ansetzen, der aus dem Land einer der beteiligten Vereine kommt. Dieser muss auch nicht zwingend auf der FIFA-Liste stehen. 
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                <strong>Gleiche Prämien wie in der letzten Saison</strong><br>
                Startgeld: 15,25 Millionen Euro - Sieg: 2,7 Mio. - Unentschieden: 900.000 - Achtelfinale: 9,5 Mio. - Viertelfinale: 10,5 Mio. - Halbfinale: 12 Mio. - Finale: 15 Mio. - Sieger der Champions League: 4 Millionen - UEFA-Supercup: 3,5 Mio. (plus 1 Mio. für den Sieger)
Gleiche Prämien wie in der letzten Saison
Startgeld: 15,25 Millionen Euro - Sieg: 2,7 Mio. - Unentschieden: 900.000 - Achtelfinale: 9,5 Mio. - Viertelfinale: 10,5 Mio. - Halbfinale: 12 Mio. - Finale: 15 Mio. - Sieger der Champions League: 4 Millionen - UEFA-Supercup: 3,5 Mio. (plus 1 Mio. für den Sieger)
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                <strong>Zuschauer, Prämien und Co: So läuft die Saison 2020/21 in der Champions League</strong><br>
                Die Champions League geht 2020/21 in eine Saison unter besonderen Voraussetzungen. Die UEFA hat aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zahlreiche Sonderbeschlüsse gefasst, um den Wettbewerb auch durchführen zu können. Gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten. ran.de zeigt, wie die Königsklasse in dieser Saison ablaufen soll.

                <strong>Zuschauer-Anzahl wird begrenzt </strong><br>
                Laut Beschluss der UEFA dürfen bei Spielen der Champions League maximal 30 Prozent der Stadionkapazität für Zuschauer genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Anzahl auch von den nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden erlaubt wird. Es gilt Maskenpflicht und Mindestabstand, Gästefans sind nicht zugelassen. Beim Spiel von Dynamo Kiew gegen Juventus Turin in der Ukraine werden wohl über 20.000 Zuschauer vor Ort sein (Stadionkapazität: 70.000).

                <strong>Gruppenphase muss bis Ende Januar beendet sein</strong><br>
                Aufgrund des engen Zeitfensters für die Spiele der Champions League muss die Gruppenphase (regulär bis 9. Dezember) bis spätestens zum 28. Januar 2021 abgeschlossen sein, um das Turnier bis zur Europameisterschaft beenden zu können. Zur Austragung der K.o.-Phase gibt es noch keine weitergehenden Beschlüsse.

                <strong>Heimteam trägt Verantwortung für Austragung</strong><br>
                Laut UEFA-Beschluss gilt: Das Heimteam trägt die Verantwortung für die Austragung des Spiels. Sollte eine Austragung aufgrund von behördlichen Verboten nicht möglich sein, muss sich das Heimteam um einen Ausweich-Standort bemühen und alle organisatorischen Kosten selbst tragen. Gelingt dies nicht, wird das Spiel mit 3:0 für die Auswärtsmannschaft gewertet.

                <strong>Mindestens 12 Feldspieler müssen Verfügung sein</strong><br>
                13 Spieler sind nötig, um bei einem Spiel anzutreten - 12 Feldspieler und ein Torhüter. Sollte ein Verein diese Anzahl an Spieler nicht akquirieren können, kann die Partie verschoben werden. Allerdings ist es in dieser Saison auch möglich, Spieler für den Wettbewerb nachzumelden. Ist eine Neu-Ansetzung aus terminlichen Gründen nicht möglich, wird das Spiel ebenfalls mit 0:3 für das andere Team gewertet. 

                <strong>Weiterhin fünf Wechsel erlaubt</strong><br>
                Wie bereits beim Finalturnier der letzten Saison in Lissabon, sind in der neuen Champions-League-Saison fünf Auswechslungen zugelassen. Im offiziellen Regelwerk der UEFA heißt es dazu: "Die Teams können fünf Auswechslungen vornehmen, allerdings dürfen diese nur an drei Zeitpunkten in einem Spiel getätigt werden, um die Anzahl der Unterbrechungen zu beschränken. Diese drei Gelegenheiten beinhalten keine Wechsel zur Pause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie in der Pause der Verlängerung. In der Verlängerung ist noch eine weitere zusätzliche Auswechslung erlaubt."

                <strong>Neuerungen bei Schiedsrichter-Ansetzung</strong><br>
                Sollte ein Schiedsrichter sein zugewiesenes Spiel kurzzeitig nicht bestreiten können, darf die UEFA laut Sonderbeschluss auch einen Schiedsrichter ansetzen, der aus dem Land einer der beteiligten Vereine kommt. Dieser muss auch nicht zwingend auf der FIFA-Liste stehen. 

                <strong>Gleiche Prämien wie in der letzten Saison</strong><br>
                Startgeld: 15,25 Millionen Euro - Sieg: 2,7 Mio. - Unentschieden: 900.000 - Achtelfinale: 9,5 Mio. - Viertelfinale: 10,5 Mio. - Halbfinale: 12 Mio. - Finale: 15 Mio. - Sieger der Champions League: 4 Millionen - UEFA-Supercup: 3,5 Mio. (plus 1 Mio. für den Sieger)

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