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Gericht entscheidet: Schalke-Fan muss sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten

  • Aktualisiert: 19.07.2019
  • 12:20 Uhr
  • SID
Article Image Media
© AFPSIDPATRIK STOLLARZ
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Nach den Ausschreitungen im Rahmen des Champions-League-Spiels zwischen dem FC Schalke 04 und Manchester City hat nun ein Gericht entschieden, dass sich ein in Untersuchungshaft sitzender Schalke-Fan nicht wegen des versuchten Mordes verantworten muss.

Essen - Ein Fan des Bundesligisten Schalke 04 muss sich nach den Ausschreitungen beim Champions-League-Spiel gegen Manchester City nicht wegen versuchten Mordes verantworten. Das Landgericht Essen sieht bei dem Angeklagten "keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass er mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Dass sein Faustschlag gefährlich gewesen sei, reiche für eine solche Annahme nicht aus", hieß es in einer Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift die mutmaßliche Tat des Angeklagten rechtlich als versuchten Mord bewertet, die Taten der beiden anderen beteiligten Männer als gefährliche Körperverletzung. Nun müssen sich alle drei wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Verhandlungstermine sind noch nicht bestimmt.

Bei dem Champions-League-Spiel am 20. Februar war ein City-Fan schwer am Kopf verletzt worden und schwebte mehrere Wochen in Lebensgefahr. Den Haftbefehl gegen den Angeklagten, der sich als einziger in Untersuchungshaft befand, setzte die Strafkammer gegen Auflagen außer Vollzug.

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